Eröffnungstermin für BER immer noch unklar – Offenhaltung des Airport Tegel abgelehnt

Ein neuer Eröffnungstermin für den Berliner Großflughafen BER ist weiterhin unklar. Es gibt noch Probleme mit den Sprinklern und den Türen für den Brandschutz, sagte Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup.
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Der mangelhafte Brandschutz bleibt Problemzonne Nummer eins am Berliner Hauptstadtflughafen.Foto: Maurizio Gambarini/dpa
Epoch Times10. Juli 2017

Ein neuer Eröffnungstermin für den Berliner Großflughafen BER ist immer noch unklar. Probleme gibt es unter anderem noch mit den Sprinklern und den Türen für den Brandschutz, wie Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup sagte.

Spätestens im September solle die hydrologischen Berechnung für die aufgerüstete Sprinkleranlage komplett vorliegen. Die Eröffnung des BER war mehrfach verschoben worden.

Eine mögliche Offenhaltung des Berliner Flughafens Tegel lehnte Lütke Daldrup ab: „Tegel ist für uns keine Option.“ Brandenburgs Vize-Ministerpräsident Christian Görke (Linke) sagte im BER-Sonderausschuss des Landtags, er halte den parallelen Betrieb zweier Flughäfen weder für wirtschaftlich sinnvoll noch für notwendig.

Die drei Airport-Eigentümer Berlin, Brandenburg und der Bund hatten 1996 festgelegt, dass der Flughafen Tegel nach der Eröffnung des Großflughafens BER geschlossen werden muss.

Dobrindt bezeichnete den Weiterbetrieb in Tegel auch als eine Möglichkeit

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am Freitag überraschend eine Offenhaltung des Flughafens Tegel neben dem neuen Hauptstadtflughafen BER als Möglichkeit bezeichnet.

Lütke Daldrup sagte dazu im Ausschuss, ein paralleler Betrieb koste 100 bis 200 Millionen Euro im Jahr zusätzlich. Dieses Geld könne das Unternehmen aber nicht erwirtschaften. Zudem koste eine Sanierung von Tegel rund eine Milliarde Euro, die die Gesellschaft auch nicht habe.

Unterdessen sagte ein Regierungssprecher dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB): „Die Bundesregierung steht zum Konsensbeschluss, wonach Tegel nach der Eröffnung des BER geschlossen wird. Die bestehende Rechtslage gilt unverändert. Bei der Äußerung von Bundesminister Dobrindt handelt es sich um einen persönlichen Debattenbeitrag des Ministers.“ (dpa)



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