Ermittlung: Hat BOSCH gegen Exportverbot verstoßen?
Das Bundeswirtschaftsministerium hat nach „Spiegel“-Informationen gegen den Technologiekonzern BOSCH Ermittlungen auf den Weg gebracht. Es solle geklärt werden, ob das Unternehmen gegen ein Exportverbot für Güter verstieß, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bereite das Verfahren vor. Im Raum stehe ein Verstoß gegen EU-Sanktionen, die seit Russlands Annexion der Krim 2014 die Ausfuhr sogenannter Dual-Use-Güter nur unter Auflagen zulassen.
Komponenten in Militärfahrzeugen
Hintergrund ist der Vorwurf des ukrainischen Außenministers Dmytro Kuleba, in russischen Militärfahrzeugen seien Komponenten von Bosch gefunden worden, wie der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe berichtet.
Hinweise auf Sanktionsverstöße gebe die Bundesregierung unmittelbar an die zuständigen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden weiter, teilte das Wirtschaftsministerium dem Magazin demnach mit.
Dies sei erfolgt, berichtete der „Spiegel“ unter Berufung auf Regierungskreise. Zuständig sind demnach die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Zollkriminalamt in Köln.
BOSCH teilte dem Magazin mit, es sei „umgehend eine intensive Prüfung eingeleitet“ worden. Es handle sich um „gewöhnliche Steuergeräte für Nutzfahrzeuge“. BOSCH habe diese nicht direkt an die Fahrzeughersteller geliefert.
Möglicherweise weitere Unternehmen mit Verstößen
Nach „Spiegel“-Informationen könnten weitere Unternehmen in den Fokus geraten, etwa ZF Friedrichshafen. Der Zulieferer erklärte gegenüber dem Magazin, er habe keine Erkenntnisse, „dass Komponenten von ZF in militärischen Fahrzeugen der russischen Armee eingesetzt oder wissentlich von uns geliefert wurden“. Das Unternehmen stehe mit dem Bafa im Austausch.
Das Bundeswirtschaftsministerium teilte am Freitag in Berlin zu dem Bericht mit, das Ministerium informiere über jegliche Hinweise auf Sanktionsverstöße „gemäß den gesetzlichen Vorgaben die zuständige strafrechtliche Ermittlungsbehörde“. Zu Einzelfällen könne das Ministerium keine Stellung nehmen. (afp/mf)
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