Der Tisch im Restaurant ist künftig auch wieder für Ungeimpfte gedeckt
Ab Freitag greifen bundesweit wichtige Lockerungen der Corona-Maßnahmen, insbesondere für Restaurants, Diskotheken und Veranstaltungen. Die Erleichterungen bilden die zweite Stufe des Drei-Stufen-Konzepts, auf das sich Bund und Länder am 16. Februar geeinigt hatten. Die neuen Regeln sind zwar bundesweit vereinbart worden, umgesetzt werden sie aber durch Verordnungen der Länder.
Gastronomie:
Es gilt künftig die 3G-Regel: Wer in ein Restaurant gehen will, muss geimpft oder genesen sein oder einen tagesaktuellen Test vorlegen. Damit steht die Gastronomie erstmals seit Längerem auch Ungeimpften wieder offen.
Übernachtungen:
Auch in Hotels und Pensionen gilt ab Freitag bundesweit die 3G-Regel.
Clubs und Diskotheken:
Sie werden ab Freitag wieder geöffnet – und zwar mit der 2G-Plus-Regelung. Das heißt, Geimpfte und Genesene können dort hingehen, wenn sie sich zusätzlich testen lassen oder eine dritte Impfung haben. In Berlin gilt die Zusatzregelung, dass auch Geboosterte zusätzlich noch einen Test vorlegen müssen.
Veranstaltungen:
Bei überregionalen Großveranstaltungen – auch im Sport – gelten für Zuschauer die 2G-Regeln, zusätzlich kann ein Test erforderlich sein. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf.
Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität erlaubt, wobei das Maximum bei 25.000 Zuschauenden liegt. Flankierend sollten Masken – möglichst FFP2-Masken – getragen werden, zudem wird zu Hygienekonzepten geraten.
Geltungsdauer der Regelungen:
Die neuen Regelungen haben nur eine begrenzte Haltbarkeitsdauer: Sie laufen allesamt am 19. März aus. Denn nur bis zu diesem Zeitpunkt erlaubt das Infektionsschutzgesetz die bisherigen Corona-Einschränkungen. Bund und Länder sind sich zwar im Grundsatz einig, dass es auch ab dem 20. März weiter einen gewissen Basisschutz geben soll. Doch über dessen genaue Ausgestaltung gibt es noch keine Einigung.
Die Länder hatten sich bei den Beratungen mit dem Bund am 16. Februar insbesondere für Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, ein Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben sowie möglich weitere Testpflichten ausgesprochen. Letztere sind insbesondere für Alten- und Pflegeheime im Gespräch.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wirbt zudem für weitergehende Regelungen in Corona-Hotspots mit besonders starkem Infektionsgeschehen. Eine Einigung gibt es aber noch nicht, auch weil die FDP auf einem stark abgespeckten Maßnahmenkatalog beharrt.
Die Zeit für eine Einigung wird knapp: Am 16. März soll der Bundestag das neue Gesetz erstmals beraten, zwei Tage später könnte es dann dort sowie auf einer Sondersitzung des Bundesrates beschlossen werden. Zeitlichen Spielraum gibt es nicht, denn schon am Tag danach laufen die bisherigen Maßnahmen aus. (afp/red)
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