Corona-Soforthilfen: Verwaltungstechnische Hürden beseitigt – Gelder können demnächst beantragt werden
Nach Angaben der Bundesregierung ist der Weg für die Umsetzung der Corona-Soforthilfen des Bundes für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder frei. Man habe sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt, teilten das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium am Sonntag mit. Bayern habe als aktuelles Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz die Verhandlungen auf Seiten der Länder koordiniert.
Mit der Verwaltungsvereinbarung und der dazugehörigen Vollzugshilfe für die Länder seien „alle notwendigen Voraussetzungen“ geschaffen worden, hieß es. Demnach können in den nächsten Tagen die Anträge auf Sofort-Hilfe bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern gestellt werden. Die Auszahlung soll laut Regierung „schnell und unbürokratisch“ erfolgen.
Länder können Gelder ab Montag abrufen
„Bund und Länder haben sehr zügig gearbeitet, um die Corona-Soforthilfe jetzt scharf stellen zu können“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). „Solo-Selbstständige und Betriebe bis zehn Beschäftigte können Zuschüsse für ihre Betriebskosten erhalten – insgesamt 50 Milliarden Euro stehen dafür zur Verfügung.“ Die Länder könnten diese ab Montag abrufen, um die Zuschüsse „schnell und unbürokratisch“ auszuzahlen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach unterdessen davon, dass Bund und Länder in „Rekordzeit“ gemeinsam die notwendigen Voraussetzungen für eine schnelle Beantragung und Auszahlung der Corona-Soforthilfen geschaffen hätten. (dts)
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