Bundesjustizminister plant neue Unternehmenssanktionen ab 2023
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will 2023 die Unternehmenssanktionen verschärfen, wenn aus einer Firma heraus Straftaten verübt werden. „Im Jahr 2023 wollen wir das Straf- und Strafprozessrecht systematisch überarbeiten. Dieses Thema gehört dazu“, sagte Buschmann dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe).
Er kündigte an, „Veränderungen innerhalb des bestehenden Systems der Ordnungswidrigkeiten durchführen und mehr Rechtssicherheit für die unternehmensinternen Ermittlungen schaffen“ zu wollen.
In der vergangenen Legislatur hatte das Kabinett der damaligen Großen Koalition den Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ vorgelegt. Ziel waren drastische Bußgelder für Unternehmen, aus denen heraus Straftaten wie Betrug, Korruption oder Umweltdelikte begangen werden. Die Unionsfraktion sperrte sich jedoch im parlamentarischen Verfahren gegen das neue Sanktionsrecht für Unternehmen.
Bundesjustizminister Buschmann erteilte nun der Schaffung eines eigenständigen Unternehmensstrafrechts eine klare Absage: „Ich fand es schon in der Vergangenheit falsch, ein spezielles Regelwerk für Unternehmenssanktionen zu schaffen“, sagte der FDP-Politiker.
In Deutschland werde nach dem Prinzip des Schuldstrafrechts gearbeitet. „Ich persönlich hatte immer die Sorge, dass wir zu nachlässig bei der Aufklärung werden, welche Personen die kriminelle Energie aufgebracht haben und damit die persönliche Schuld tragen, wenn wir vorrangig oder gar ausschließlich das Unternehmen als solches sanktionieren“, erklärte Buschmann.
Er will nun die derzeit bestehenden Bußgelder für Unternehmen von maximal zehn Millionen Euro anheben. Denn in Zeiten des globalen und digitalen Kapitalismus gebe es Unternehmen, für die das „vernachlässigbare Beträge“ seien. „Da muss es um andere Summen gehen“, kündigte Buschmann an. (dts/red)
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