Bundeskartellamt: Buchhandelsketten Thalia und Mayersche dürfen sich zusammenschließen
Die beiden Buchhandlungsunternehmen Thalia und Mayersche dürfen fusionieren. Das Bundeskartellamt gab am Donnerstag den Zusammenschluss der beiden Ketten frei und erklärte zur Begründung, durch die Fusion sei „keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs zu erwarten“. Thalia und die Mayersche betreiben nach Angaben des Bundeskartellamts zusammen 288 Buchhandlungen in Deutschland.
Die Thalia-Kette und das in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz präsente Aachener Unternehmen Mayersche Buchhandlung hatten im Januar verkündet, dass sie sich zusammenschließen wollen. Die veränderten Rahmenbedingungen im Buchhandel erforderten „zukunftsweisende Konzepte und Allianzen“, hieß es damals zur Begründung. Über die Modalitäten des Vertrags wurde Stillschweigen vereinbart.
Weder aus Verbrauchersicht noch aus Sicht der Verlage „durchschlagende wettbewerbliche Bedenken“
Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte nun, es komme vor allem in einzelnen regionalen Märkten in Nordrhein-Westfalen „zu relativ hohen gemeinsamen Marktanteilen“ beim stationären Verkauf gedruckter Bücher. Trotzdem bestünden weder aus Verbrauchersicht noch aus Sicht der Verlage „durchschlagende wettbewerbliche Bedenken“.
Verbraucher hätten durch den wachsenden Online-Handel und die Vielzahl kleinerer und mittlerer Buchhändler gute Einkaufsalternativen. Außerdem finde wegen der gesetzlich vorgegebenen Buchpreisbindung der Wettbewerb „ganz überwiegend nicht bei den Preisen“ statt, argumentierte die Kartellbehörde. (afp)
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