Behörden-Wirrwarr wegen Wirecard-Aufsicht
Auch mehr als zwei Monate nach der Wirecard-Insolvenz fühlt sich weiterhin keine Behörde für die geldwäscherechtliche Aufsicht über den bayerischen Finanzdienstleister zuständig. Das berichtet der „Spiegel“.
Wie aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi hervorgeht, nehmen derzeit weder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) noch die ebenfalls potenziell zuständige Regierung Niederbayern diese Aufgabe wahr – dabei hat der Skandalkonzern seine Bilanzen frisiert und womöglich auch Geldwäsche betrieben.
„Die Wirecard AG unterliegt nicht der Geldwäscheaufsicht der Bafin“, hieß es in der Antwort, aus der der „Spiegel“ zitiert. Tatsächlich beaufsichtigt die Bafin nur Finanzfirmen, so auch Wirecards Banktochter, nicht aber den Gesamtkonzern.
Auf die Frage, welche Behörde dann momentan zuständig sei, antwortet das Finanzministerium, Bayerns Landesbehörden sähen sich aktuell nicht in der Verantwortung, da Wirecard kein Finanzunternehmen sei. Nur bei einer solchen Einstufung aber wäre Niederbayern für die Aufsicht über Geldwäsche zuständig.
Allerdings: Noch im Februar 2020 und erneut im Mai, also vor dem Zusammenbruch des Konzerns, habe Niederbayerns Regierung der Bafin mitgeteilt, Wirecard sehr wohl als Finanzunternehmen einzustufen und zuständig zu sein, heißt es in der Antwort.
Am 25. Juni allerdings, dem Tag des Insolvenzantrags, habe Bayerns Innenministerium der Bafin telefonisch signalisiert, Wirecard doch nicht als Finanzunternehmen einzustufen. „Dieses Aufsichts-Tennis ist unfassbar und schadet dem Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt“, sagte Finanzexperte De Masi. (dts)
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