Bayer-Konzern erringt Etappensieg im Streit um Unkrautvernichter Glyphosat

Bayer hat im Glyphosat-Streit in den USA einen Teilerfolg erzielt. Ein Bundesgericht in Pennsylvania entschied, dass die Bayer-Tochter Monsanto nicht verpflichtet war, eine Warnung vor Krebsgefahr auf ihrem Unkrautvernichter Roundup anzubringen.
Titelbild
Unterstützer der Aktivistengruppen Extinction Rebellion und Animal Rebellion protestieren am 15. April 2023 vor dem Berliner Werk des Pharma- und Chemieproduzenten Bayer AG.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times16. August 2024

Im Streit um den Unkrautvernichter Glyphosat in den USA hat Bayer einen Etappensieg errungen. Ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Pennsylvania urteilte am Donnerstag in einem Berufungsverfahren, dass die Bayer-Tochter Monsanto nicht verpflichtet gewesen sei, auf ihrem glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup eine Krebswarnung anzubringen. In Frankfurt am Main stieg der Kurs der Bayer-Aktie am Freitagvormittag daraufhin um mehr als zehn Prozent.

In dem Fall macht der Kläger, ein am Non-Hodgkin-Lymphom erkrankter Gartenbauer, Roundup für seine Krebserkrankung verantwortlich. Er argumentierte, die Firma hätte auf dem Etikett auf das Risiko einer Krebserkrankung hinweisen müssen.

Die drei Richter des Berufungsgerichts in Pennsylvania urteilten am Donnerstag, das US-Bundesrecht schreibe landesweit einheitliche Etiketten für Pestizide vor; Warnhinweise auf Roundup-Produkten in Pennsylvania hätten gegen diese Vorschrift verstoßen.

Bayer erklärte: „Wir begrüßen die einstimmige Entscheidung des Berufungsgerichts, die besagt, dass Klagen wegen angeblich unzureichender Warnhinweise in einzelnen Bundesstaaten ausdrücklich durch Bundesrecht ausgeschlossen sind.“ Diese Entscheidung sei „eine Kernfrage“ in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, die Monsanto in den USA wegen seines Unkrautvernichters Roundup führt.

Bayer nach Übernahme von Monsanto in Roundup-Prozesse verstrickt

In anderen Fällen hätten Berufungsgerichte aber anders entschieden. Bayer erklärte daher, erforderlich sei nun „eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten“. Das Unternehmen prüfe die Auswirkungen des Urteils in Pennsylvania auf andere anhängige Verfahren „und will seine Argumente vor dem US Supreme Court vortragen“.

Bayer hatte den Roundup-Hersteller Monsanto 2018 für 63 Milliarden Dollar übernommen und ist seitdem in Gerichtsprozesse zu Roundup verstrickt. Ende Juni gab es in den USA noch zehntausende Schadenersatzklagen.

Der Konzern wurde bereits in einer Reihe von Glyphosat-Urteilen zu Schadenersatz verurteilt, in anderen Verfahren aber freigesprochen. In zahlreichen Fällen wurden Vergleiche geschlossen. Bayer hat Stand Ende Juni Rückstellungen in Höhe von 6,3 Milliarden Dollar (5,7 Milliarden Euro) gebildet.

Glyphosat gilt seit 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“

Der Konzern betonte am Donnerstag erneut, er stehe „weiterhin voll und ganz hinter den Roundup-Produkten, deren Sicherheit wissenschaftlich erwiesen und durch die Aufsichtsbehörden weltweit bestätigt ist“.

Um diese Frage kreist insbesondere in der EU seit Jahren eine Debatte. 2015 hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), ein Gremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Allerdings schränkten die Experten selbst ein, dass diese Feststellung noch nicht besagt, dass die tatsächliche Anwendung zu Krebskrankheiten führt. (afp/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion