Arbeitgeberpräsident: Ohne Impfung oder Test kein Lohnanspruch
In der Debatte über eine 3G-Regel am Arbeitsplatz hat Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger die Folgen für die Beschäftigten deutlich gemacht: „Wer aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht zur Arbeit erscheint, kann für die ausgefallene Arbeit keinen Lohn beanspruchen“, sagte Dulger der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Montag. Andernfalls drohte eine Schieflage – „wenn Menschen, die sich Tests und Impfung verweigern, mit bezahlter Freistellung belohnt würden.“
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat in einem Gesetzentwurf die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz und die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht im Kampf gegen die steigenden Corona-Infektionen vorgeschlagen. Dulger forderte „präzise“ Regelungen von der Politik, „damit nicht im Betriebsalltag ein großes konfliktträchtiges Durcheinander entsteht“.
„Wir brauchen einen Anspruch auf Auskunft und Speicherung über den Impfstatus der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist eine notwendige Voraussetzung, um im Betriebsablauf für zielgenauen, effektiven Infektionsschutz sorgen zu können“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) der Zeitung weiter.
Sei der Zugang zum Betrieb nur noch mit Genesenen- oder Impfnachweis oder negativem Corona-Test möglich, reduziere das natürlich das Infektionsrisiko. „Es entstehen dann aber viele Folgefragen. Wie werden die Tests gemacht, wann werden sie durchgeführt, welche Testformen sind erlaubt? Was soll geschehen, wenn ein Mitarbeiter keinen Impfnachweis liefert und auch den Corona-Test verweigert?“
Dulger wandte sich dagegen, dass Tests in der vergüteten Arbeitszeit stattfinden sollen, wie es die Gewerkschaften fordern. „Es kann nicht alles auf Kosten der Arbeitgeber stattfinden, was mit Pandemie zu tun hat“, sagte er der „FAZ“. (afp)
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