20 Millionen Euro Förderung für digitalen Wandel in Verlagen
Mehr als ein halbes Jahr wartete die Medienbranche. Auf ein Konzept des Bundes, wie genau 40 Millionen Euro Förderung für die Zustellung von Zeitungen und Anzeigenblättern 2020 verteilt werden würden.
Der Staat wollte so helfen, dass die Zustellnetze in Deutschland weiter funktionieren – seit Jahren sind die Auflagen rückläufig. Digitale Transformation ist in aller Munde. Die Medienbranche investiert in den digitalen Journalismus mit Bezahlschranken und Online-Abomodellen. Doch auch die gedruckte Abozeitung soll weiter in jedes Dorf gelangen. Das Warten hat ein Ende. Die 40 Millionen Euro wird es nicht geben.
Der deutsche Staat steigt aber trotzdem in die Förderung des Verlagswesens ein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag: Maximal 220 Millionen Euro soll es in den nächsten Jahren geben, davon 2020 schon einmal 20 Millionen. Das Ganze zielt nun darauf ab: „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens zur Förderung des Absatzes und der Verbreitung von Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblättern.“ Medienvielfalt und -verbreitung soll in Deutschland erhalten bleiben. Die Mittel sollen auch helfen, den Journalismus und darin tätige Medienschaffende zu stärken.
Die Koalitionsfraktionen aus Union und SPD hatten den Antrag eingebracht. Die Grünen zeigten sich empört: Es sei „ganz schlechter Stil“, eine solch hohe Summe „für ein umstrittenes Thema wie die Presseförderung“ im Nachtragshaushalt „durchzuboxen“. Andere Fraktionen hätten sich nicht positionieren können.
Im Prinzip steht die Medienbranche jetzt wieder vor der Frage: Wie genau wird das Geld verteilt werden und nach welchen Kriterien? Auf wie viele Jahre verteilt sich die Summe? Wer genau wird etwas bekommen? Details blieben unklar.
Bundeswirtschaftsministerium übernimmt Federführung
Das Ganze ist jetzt beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt. Bei der Zustellförderungs-Idee hatte noch das Arbeitsministerium die Federführung gehabt. Das Konzept der ursprünglich vorgesehenen Zustellförderung werde nicht weiter verfolgt, hieß es dort.
Das Bundeswirtschaftsministerium wiederum teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: Man werde „unverzüglich damit beginnen, ein Förderkonzept zu erstellen. Hierzu werden wir mit den betroffenen Verbänden und im Ressortkreis mit den betroffenen Ressorts sprechen und sachgerechte Vorschläge erarbeiten.“ Nach einem gebilligten Förderkonzept wird das Ministerium nach eigenen Angaben eine Förderrichtlinie erstellen, diese mit anderen Stellen wie dem Bundesfinanzministerium abstimmen und ein Umsetzungskonzept erarbeiten.
Zeitschriftenverleger finden es gut, dass sie jetzt auch berücksichtigt werden. Immer wieder hatten sie von einer geteilten Presse gesprochen, wenn nur Zeitungen und Anzeigenblätter die Zustellförderung bekommen hätten. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) teilte mit: „Eine nicht selektive Förderung der periodischen Presse, die aus Zeitschriften und Zeitungen besteht, ist dringend erforderlich, um eine vielfältige und unabhängige Presselandschaft in der digitalen Transformation zu erhalten.“
Unabhängigkeit der Redaktionen
Zeitungsverleger pochen nach dem Bundestagsbeschluss auf die Unabhängigkeit der Redaktionen. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) erkenne „das Bemühen der Regierung an, systemrelevante privatwirtschaftlich agierende Medien wie die Zeitungen zu unterstützen, um eine möglichst große Pressevielfalt zu gewährleisten“, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Er betonte zugleich: „Wichtig bleibt, dass der weitere Ausbau der Infrastruktur der Verlage gestärkt wird, ohne dass die Unabhängigkeit der Redaktionen berührt ist.“
Der Deutsche Journalisten-Verband forderte die Verleger dazu auf, freie Mitarbeiter an den Unterstützungsgeldern des Bundes zu beteiligen. Und Verdi will klare Bedingungen bei der Verteilung. Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz sagte: „Wer von öffentlichen Geldern profitieren will, der muss auch die Einhaltung tariflicher Standards, gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung nachweisen.“
Die Entscheidung des Bundestags fällt mitten in eine angespannte Zeit für die ganze Branche. Die Corona-Pandemie hat reihenweise Ausfälle bei dem wichtigen Standbein Werbeerlöse ausgelöst. Werbeprojekte wurden storniert oder verschoben. Medienkonzerne nahmen ihre Jahresprognosen zurück. Viele Häuser griffen auch auf Kurzarbeit zurück. Doch es gibt die positive Kehrseite: Der Nachrichtenkonsum hat zugenommen. Der digitale Journalismus – so scheint es – könnte einen Schub bekommen haben. (dpa/sua)
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