Tönnies weist Vorwürfe zur mutmaßlichen Umgehung des Werkvertragsverbot zurück

Deutschlands größter Fleischverarbeiter Tönnies mit Firmenzentrale in Rheda-Wiedenbrück hat Vorwürfe zurückgewiesen, mit Firmenneugründungen die Abschaffung von Werksverträgen und Leiharbeitern in der Branche ab 2021 umgehen zu wollen. Tönnies hatte zuletzt 15 sogenannte Vorratsgesellschaften am Amtsgericht Gütersloh für Rheda-Wiedenbrück ins Handelsregister eintragen lassen.
Titelbild
Auf dem Dach eines Gebäudes auf dem Werksgelände steht das Logo der Firma Tönnies in Form von zwei Kühen und einem Schwein.Foto: Guido Kirchner/dpa/dpa
Epoch Times30. Juli 2020

„Wir haben angekündigt, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kernbereichen der Produktion direkt anzustellen. Dabei bleibt es uneingeschränkt. Wir sind bereits mitten in diesem Prozess, da wir Mitte September die ersten 1.000 ehemals Werkvertragsarbeiter fest eingestellt haben wollen“, sagte ein Konzernsprecher am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Die Gründung dieser Vorratsgesellschaften sei ein völlig normaler Vorgang in einem internationalen Konzern. „Für die Festanstellungen braucht es rechtliche Grundlagen. Es ist momentan noch völlig unklar, welche Organisationsformen das geplante Gesetz vorsieht. Vorsorglich haben wir deshalb diese Gesellschaften gegründet“, sagte der Sprecher. Mit diesen Gesellschaften könne Tönnies Direkteinstellungen an verschiedenen Standorten und für die verschiedenen Gesellschaften im Konzern schnell umsetzen.

DGB weist auf Rechtssituation hin

Dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zufolge kann der Schlachtbetrieb Tönnies durch die Gründung von Tochterfirmen das geplante Werkvertrag-Verbot in der Branche nicht umgehen.

„Mit dem neuen Gesetz wird eindeutig klargestellt, dass Beschäftigte nur beim Inhaber direkt arbeiten dürfen“, teilte der DGB dem Nachrichtenportal Watson mit.

„Die Subunternehmen wurden von Tönnies bereits vor Veröffentlichung des neuen Gesetzesentwurfs zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie gegründet. Nach derzeitigem Stand des Gesetzes darf aber nur mit eigenem Personal unter Verantwortung des Inhabers gearbeitet werden. Deswegen ist eine Auslagerung nicht möglich“, so der DGB zu Watson.

Bundeskabinett verschärft Regeln für Fleischindustrie

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch die geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertragsarbeiter und ab 1. April 2021 auch keine Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern.

Heil schrieb bei Twitter zum Vorwurf, Tönnies würde damit die Hürde von 50 Mitarbeitern beim Werkvertragsverbot umgehen: „Nein (…) Die 50er Regelung gilt nur für HANDWERKSUNTERNEHMEN.“ (dpa/dts/sua)



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