Tierärzte fordern sofortigen Umbau der Schweineställe

Lange wurde im Bundesrat um einen Kompromiss zur Kastenstandhaltung gerungen - das Ergebnis stößt nun auf die Kritik vieler Tierärzte: Die Übergangsfrist von acht Jahren schiebe das Problem nur auf die lange Bank.
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Ein Schwein schaut durch das Gitter eines LKW-Tiertransports.Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times4. Juli 2020

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz hat die vom Bundesrat beschlossene Verlängerung der Kastenstandhaltung von Sauen als unnötig kritisiert.

„Wir sind der Meinung, die Verlängerung um acht Jahre ist Unfug“, sagte der stellvertretende Vorsitzende Thomas Blaha der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Bramsche. Notwendig sei ein sofortiger Start in den Ausstieg, betonte der frühere Professor der Tierärztlichen Hochschule Hannover.

Die Folge der Übergangsfrist sei, dass es nach acht Jahren immer noch Kastenstände gebe, in denen Sauen fixiert werden. Innerhalb von acht Jahren lasse sich aber die gesamte Sauenhaltung auf die tiergerechtere Gruppenhaltung umbauen, das sei international und auch in Deutschland bewiesen. Es gebe bereits praxisreife Haltungsformen ohne Kastenstand auch für die konventionelle Schweinehaltung, sagte Blaha.

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sei kein modernes Instrument mehr, die Tierhaltung zu regeln. Anstatt die Verordnung alle paar Jahre zu novellieren, wäre es besser gewesen, ein Gesetz zu verabschieden, dass den sofortigen Start für den schrittweisen Umbau der Ställe in Gang gebracht hätte, sagte Blaha. Alle zwei Jahre müsse geschaut werden, ob das Zwischenziel erreicht wurde. „Dann muss man gezielt auch alle zwei Jahre die Förderinstrumente anpassen.“

Der Verzicht auf Kastenstände bedeute sicherlich mehr Arbeit im Stall. Die jüngsten Vorschläge für bessere Haltungsstandards von der Kommission um den früheren Agrarminister Jochen Borchert bedeuteten, dass die Landwirte von der Gesellschaft mehr Geld für die Transformationsprozesse bekommen müssten. „Die Leistungen, die die Landwirte für die Gesellschaft erbringen sollen, werden vom Markt nicht bezahlt“, sagte Blaha.

Der Bundesrat hatte am Freitag das Aus für die Kastenstände nach einer Übergangsfrist von acht Jahren beschlossen. Danach ist eine Fixierung nur noch kurzfristig möglich, etwa für die künstliche Besamung oder ärztliche Untersuchungen. (dpa)



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