Tengelmann will früheren Firmenchef für tot erklären lassen: „Es gehe um Handlungsfähigkeit“
Zweieinhalb Jahre nach dem Verschwinden des damaligen Tengelmann-Chefs Karl-Erivan Haub bei einer Gletschertour in den Schweizer Alpen will das Unternehmen einem Zeitungsbericht zufolge klare Verhältnisse schaffen. Tengelmann habe beim Amtsgericht Köln das sogenannte Aufgebotsverfahren nach dem Verschollenheitsgesetz eingeleitet, berichtete das „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf einen Anwalt von Christian Haub, der nach dem Verschwinden seines Bruders die alleinige Geschäftsführung übernommen hatte.
Ziel des Verfahrens ist demnach, Karl-Erivan Haub, der bis zu seinem Verschwinden gemeinsam mit seinem Bruder die Gruppe führte, offiziell für tot erklären zu lassen. Er war im April 2018 von einem Ski-Training in einem Gletschergebiet bei Zermatt nicht mehr zurückgekehrt und auch nach tagelanger Suchaktion nicht gefunden worden.
Mit dem vom Unternehmen gestellten Antrag auf Todeserklärung komme eine neue Dynamik in den Erbschaftssteuerstreit zwischen den Gesellschaftern von Tengelmann, berichtete das „Handelsblatt“ weiter. Denn wenn die Todeserklärung rechtskräftig werde, trete der Erbfall ein. Dabei solle es um eine Summe von mehr als 450 Millionen Euro gehen, schrieb die Zeitung.
Für die Unternehmensgruppe Tengelmann mit insgesamt rund 90.000 Beschäftigten, zu der unter anderem auch die Baumarktkette OBI und der Textildiscounter KiK gehören, gehe es um Handlungsfähigkeit, sagte Christian Haub laut „Handelsblatt“. „Wir brauchen für die vor uns liegenden großen Investitionen – nicht nur bei OBI oder für die Übernahme der restlichen Anteile bei KiK, sondern in neue nachhaltige Geschäftsfelder – wieder einen konstruktiven Zusammenhalt zwischen den Gesellschaftern und finanzielle Planungs-Sicherheit.“ (afp)
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