Streikdrohung: Gesetzliche Regelung zu Tarifeinheit gefordert
„Wir brauchen die gesetzlich garantierte Tarifeinheit, um den Missbrauch der Tarifautonomie zur Durchsetzung von Einzelinteressen zu verhindern“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Chemiearbeitgeberverbandes BAVC, Klaus-Peter Stiller, dem „Handelsblatt“ (Montag).
Werde die Tarifeinheit nicht gesetzlich festgeschrieben, drohe „ein Verlust von Solidarität, Wettbewerbsfähigkeit und positiver sozialpartnerschaftlicher Gestaltungsmacht“.
Die Bundesregierung will die Tarifeinheit neu regeln. Mit dem verfassungsrechtlich heiklen Vorhaben soll die zersplitterte Tariflandschaft wieder geeint und dem Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ wieder Geltung verschafft werden.
Das ist rechtlich heikel, denn eine solche Regelung kollidiert mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit, auf das Spartengewerkschaften wie die Pilotenvereinigung Cockpit oder die Lokführergewerkschaft GDL pochen.
Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing rät zu einer speziellen Regelung für Arbeitskämpfe in wichtigen Bereichen wie dem Verkehrs- oder Gesundheitssektor. So könnte solchen Streiks ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vorgeschaltet werden.
Zudem würde die Pflicht, Streiktermine anzukündigen, es Bahn oder Lufthansa erleichtern, Ersatz zu organisieren oder Kunden zu warnen. „Eine solche Regelung würde die meisten Probleme effektiv lösen und zugleich einen deutlich geringeren Eingriff in das bestehende System darstellen als eine generelle Regelung der Tarifeinheit“, sagte Thüsing dem „Handelsblatt“.
(dpa)
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