Dieselprozess: Stadler und Mitangeklagte legen Revision ein

Im Diesel-Betrugsprozess gegen Rupert Stadler hat der frühere Audi-Chef Revision gegen sein Urteil eingelegt. Das teilte das Landgericht München II, wo vor einer Woche das Urteil gegen Stadler und zwei Mitangeklagte gefallen war, mit.
Rupert Stadler, Ex-Vorstandsvorsitzender von Audi, beim Prozess vor dem Landgericht in München.
Rupert Stadler, Ex-Vorstandsvorsitzender von Audi, beim Prozess vor dem Landgericht in München. (Archivbild)Foto: Matthias Schrader/AP-Pool/dpa
Epoch Times4. Juli 2023

Im Diesel-Betrugsprozess gegen Rupert Stadler hat der frühere Audi-Chef Revision gegen sein Urteil eingelegt. Das teilte das Landgericht München II, wo vor einer Woche das Urteil gegen Stadler und zwei Mitangeklagte gefallen war, am Dienstag mit. Demnach legten auch der frühere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz und der Ingenieur Giovanni P. über ihre Verteidiger Revision ein. Die Staatsanwaltschaft wiederum ging hinsichtlich des Urteils gegen Hatz in Revision.

Ohne diese Schritte hätten alle drei Angeklagten damit rechnen müssen, sofort als Zeugen in sämtlichen anderen Ermittlungsverfahren und Prozessen im Dieselskandal vernommen zu werden, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Außerdem könnte die Justizkasse dann sofort die gesamten Verfahrenskosten einfordern, die sich nach Schätzung von Juristen in einer Größenordnung von 1,5 Millionen Euro bewegen.

Stadler war am 27. Juni zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 1,1 Millionen Euro verurteilt worden. Zuvor hatte er ein Geständnis abgelegt und damit Betrugsvorwürfe eingeräumt. Ihm war vorgeworfen worden, von den Abgasmanipulationen gewusst, jedoch nichts unternommen zu haben, um den Verkauf manipulierter Dieselwagen zu stoppen.

Hatz gestand in dem Verfahren, mit zwei Ingenieuren die Installation der Steuerungssoftware veranlasst zu haben. Er erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe und muss ein Bußgeld von 400.000 Euro zahlen. P. bekam wie Stadler eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Geldstrafe von 50.000 Euro.

Schon am Tag der Urteilsverkündung hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, mit der Urteilsbegründung in den Fällen von Stadler und P. „sehr zufrieden“ zu sein. Für Hatz hatte die Staatsanwaltschaft allerdings eine Gefängnisstrafe gefordert.

Die Revision musste binnen einer Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden, kann aber jederzeit widerrufen werden. Die Strafkammer hat bis zum 9. April 2024 Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Nach Zustellung des Urteils haben die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Revisionsbegründung, wie Gerichtssprecher Laurent Lafleur sagte. Erst dann werden die Akten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Die Anwälte von P. sagten, sie hätten aus rein formalen Gründen zur Wahrung der Frist Revision eingelegt. Ihr Mandant sei mit dem Urteil grundsätzlich einverstanden und könne damit leben.

(afp/dpa/red)



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