„Staatliche Insolvenzverschleppung“: Eine Million Pleiten 2021 als Ende der Vertrauensgesellschaft?
Der bekannte Autor, Verkaufstrainer und Motivationstrainer Dirk Kreuter hat in einem Video auf YouTube vor einer Kettenreaktion gewarnt, die durch die Aussetzung der Pflicht für überschuldete und zahlungsunfähige Unternehmen, Insolvenz zu beantragen, ausgelöst werden würde.
Die im April in Kraft gesetzte, Corona-bedingte Regelung, die jüngst bis Ende des Jahres verlängert wurde, werde im Januar einen Insolvenzrekord von bis 100.000 Pleiten bewirken, prognostiziert Kreuter.
Pro Monat 3.000 Insolvenzen weniger als üblich
Im gesamten Jahr 2021 könnte am Ende eine Zahl von insgesamt einer Million Unternehmen den Gang zum Amtsgericht antreten müssen – eine Anzahl, der die Gerichte möglicherweise gar nicht gewachsen wären, weil es nicht ausreichend Insolvenzverwalter gäbe, die sich zeitnah um die Anträge kümmern könnten.
Kreuter begründet sein Szenario damit, dass bereits im April des Jahres 2020, als die Neuregelung in Kraft trat, um 3.000 Unternehmen weniger Insolvenz beantragt hätten als sonst pro Monat üblich wäre. Im Regelfall würde sich die Zahl an Insolvenzen in Deutschland pro Monat zwischen 8.500 und 9.500 bewegen, seit Aussetzung der Antragspflicht wären es jedoch nur noch 6.000 – Tendenz: fallend.
Üblicherweise trete eine Zahlungsunfähigkeit und damit einer der Tatbestände, die ein Unternehmen verpflichteten, einen Insolvenzantrag zu stellen, bereits ein, wenn dieses nicht in der Lage ist, nur zehn Prozent der fälligen Forderungen in absehbarer Zeit zu begleichen.
Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform hatte bereits vor der Corona-Krise die Ergebnisse mehrjähriger Eigenuntersuchungen mit dem Fazit zusammengefasst, die Zahlungsmoral deutscher Unternehmen sei „die schlechteste seit Beginn der Erhebungen 2015“.
Verlängert die Regierung aus politischen Gründen bis zur Bundestagswahl?
Der Dienst geht davon aus, dass bereits unter normalen Umständen 66 Prozent aller Geschäftsführer zahlungsunfähiger oder überschuldeter Unternehmen später Insolvenz anmeldeten als es ihre gesetzliche Pflicht wäre. Dies sei nachvollziehbar und mit gesundem Kampfgeist erklärbar, meint Kreuter.
Die Aussetzung der Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, nehme nun allerdings auch Geschäftsführern von Unternehmen das Risiko, sich dadurch strafbar zu machen, die unter regulären Umständen längst vom Markt verschwunden wären.
Kreuter befürchtet, dass die Politik gar auf die Idee kommen könnte, die Aussetzung der Antragspflicht noch über das nächste Jahr hinweg auszudehnen. Immerhin stünden die Bundestagswahl und mehrere wichtige Landtagswahlen bevor. Explodierende Zahlen an Firmenpleiten störten dabei die Optik. Dies könnte die Versuchung steigern, die umstrittene Regelung zu verlängern und damit das Insolvenzrecht weiter de facto auszusetzen.
Auf mehr als drei Prozent kann ein Gläubiger im Insolvenzverfahren nicht hoffen
Leidtragende von den dadurch bewirkten Marktverzerrungen seien am Ende alle. Unternehmer, die es in den Jahren des Aufschwungs, die sich durch die 2010er Jahre gezogen hätten, nicht geschafft hätten, ihr Unternehmen in die Spur zu bekommen, würden dies unter den nunmehrigen Krisenbedingungen mit all ihren Einschränkungen und darniederliegendem Konsum erst recht nicht mehr schaffen.
Allerdings würden auch Arbeitgeber vor dem Risiko stehen, ihre Löhne nicht mehr ausbezahlt zu bekommen – zumal es in Deutschland kein der Situation in Österreich entsprechendes, privilegiertes Forderungsrecht an einen eigenen Insolvenz-Entgeltausgleichsfonds gibt. Die Zahlungsunfähigkeit könne Lieferanten, aber auch Kunden treffen, die Zeit oder Geld im Vertrauen auf die Solvenz des Geschäftspartners investiert hätten.
Was erschwerend dazukomme: Selbst wenn ein zahlungsunfähiger Unternehmer Insolvenz beantrage, seien jene drei Prozent, die Gläubiger jüngst in der Vapiano-Insolvenz noch von ihren Forderungen gesehen hätten, eher die Regel als die Ausnahme. Wer zum Zeitpunkt der Insolvenz an ein betroffenes Unternehmen liefere, ohne von dieser zu wissen, falle komplett durch den Rost.
Wird bald nur noch gegen Vorkasse geliefert?
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Sobald die Zahl der Insolvenzen im nächsten Jahr explodiere und auch gesunde Unternehmen mit sich reiße, werde es für jeden Unternehmer doppelt und dreifach wichtig, sich zu überlegen, mit wem man unter welchen Bedingungen zusammenarbeite.
Kreuter rät Unternehmen auch dazu, Mitglied in Gläubigerschutzvereinigungen zu werden, um rechtzeitig im Bilde zu sein, wenn Geschäftspartner ins Schlingern gerieten. Der Autor hält es sogar für möglich, dass die absehbaren dramatischen Entwicklungen die Lieferung auf Rechnung zum Auslaufmodell machen könnten: Vorkasse oder Sofortzahlung, so Kreuter, würden stattdessen zur Regel werden.
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