Sondergebühren und strenge Kontrollen: EU verschärft Regeln für Billigplattformen wie Temu und Shein
![Die EU-Kommission will die Billigimporte aus China eindämmen.](https://images-de.epochtimes.de/uploads/2025/02/x7nemabomk-v4-ax-s2048-800x450.jpeg)
Die EU-Kommission plant Maßnahmen gegen Online-Anbieter von Billigprodukten von zweifelhafter Qualität. Das berichtet das „Handelsblatt“ in seiner Mittwochsausgabe, 5.2. Kernpunkte des Vorgehens sind eine Gebühr auf Päckchen der Onlinehändler und strengere Nachweispflichten. Onlinehändler sollen in Zukunft kontrollieren, dass die auf ihren Plattformen angebotenen Produkte legal sind und EU-Sicherheitsnormen entsprechen.
Auf diese Weise will man in Brüssel vor allem Diensten wie Temu oder Shein den Kampf ansagen. Gegen diese werden regelmäßig Vorwürfe laut, Erzeugnisse von zweifelhafter Qualität in die EU einzuführen. Häufig handele es sich um Angebote aus dem Bereich der Produktpiraterie oder unsichere Waren, die EU-Sicherheitsbestimmungen nicht genügen.
Temu erst seit eineinhalb Jahren in Deutschland präsent
Die Plattform soll durch Belohnungsprogramme auch ein Suchtpotenzial offenbaren. Aus diesem Grund ermittelt die EU-Kommission nach dem Digital Services Act (DSA). Ähnliche Verfahren hatte Brüssel auch gegen die Videoplattform TikTok und gegen die Handelsplattform AliExpress eingeleitet. Temu ist erst seit eineinhalb Jahren in Deutschland aktiv und gehört jetzt schon zu den größten Onlinehändlern.
Die EU-Kommission hat nun den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament vorgeschlagen, eine „Bearbeitungsgebühr“ für aus Drittstaaten versandte Artikel des elektronischen Handels zu erheben. Dies soll die Zollbehörden für die höheren Kosten entschädigen, die für die Kontrolle der Direktlieferungen an die Verbraucher entstünden.
In dem noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Papier heißt es, die Zollämter seien massiv überlastet. Dies liege an der schieren Menge der Pakete, in denen Billigartikel aus China oder anderen Drittstaaten an europäische Kunden verschickt werden. Nahtlose und vollständige Kontrollen auf Sicherheits- und Umweltstandards der EU seien kaum zu gewährleisten.
Verfahren betrifft mehrere Teilbereiche des DSA
Die EU-Kommission hat im Rahmen ihres Verfahrens gegen Temu das Unternehmen auch dazu aufgefordert, detaillierte Informationen vorzulegen. Der Dienst, dessen EU-Kontaktadresse sich in Irland befindet, soll über seine Maßnahmen informieren, um Händler illegaler Produkte zu blockieren.
Zudem will man Informationen darüber, wie Temu sicherstellen will, dass dort angebotene Produkte den EU-Standards entsprechen und Verbrauchern nicht schaden. Brüssel untersucht zudem die Algorithmen des Dienstes auf Transparenz und darauf, ob Empfehlungen profilbasiert seien.
Wie auch schon im Fall anderer Onlinedienste will die EU-Kommission ebenfalls von Temu wissen, inwieweit ein Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten der Plattform gewährleistet ist. Im Fall eines Nachweises von Verstößen gegen den DSA drohen Temu Bußgelder bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Sondergebühren gegen Temu könnten zum Fall für die WTO werden
Derzeit arbeitet die Kommission sogar noch an einer Ergänzung des DSA. So will man im zweiten Quartal 2025 Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen veröffentlichen. Auch hier ist mit umfangreichen Auskunftspflichten für Onlinedienste zu rechnen, die ein ausreichend hohes Maß an Datenschutz und Sicherheit für Minderjährige nachweisen müssen.
Inwieweit das Vorhaben der EU-Kommission zur Belastung von Warensendungen aus Drittstaaten mit Sondergebühren WTO-konform ist, lässt sich noch nicht prognostizieren. Es gibt ein Abkommen der Welthandelsorganisation zum E-Commerce. Zölle auf physische Waren, die über Plattformen wie Temu importiert werden, unterliegen den allgemeinen WTO-Regeln und den spezifischen Zolltarifen der jeweiligen Länder.
Wenn Sondergebühren als Zölle betrachtet werden, könnten sie gegen WTO-Regeln verstoßen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie diskriminierend angewendet werden oder den Handel unverhältnismäßig behindern. Gezielt gegen ausländische Plattformen gerichtete Sondergebühren könnten diesbezüglich Fragen aufwerfen.
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