Rückzahlung von Soforthilfen: Habeck fordert Moratorium
Mitten in der aktuellen Corona-Welle verlangen die Bundesländer in großem Umfang die im Frühjahr 2020 ausgezahlte „Soforthilfe Corona“ zurück. Insgesamt 287,8 Millionen Euro an Bundesmitteln sollen Kleinunternehmen und Selbstständige erstatten, berichtet das „Handelsblatt“. Die Zeitung beruft sich auf eine Umfrage unter den Wirtschaftsministerien und Förderbanken der Länder, die für die Abwicklung der Corona-Hilfen zuständig sind.
Mehr als 30.000 Unternehmen und Selbstständige sind demnach betroffen. Einige Unternehmen haben schon bezahlt, ein Großteil der Forderungen steht aber noch aus. Und weitere werden hinzukommen, weil mehrere Länder noch prüfen.
Einige Bundesländer verlangen Zinsen
Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen verlangen bei den Rückzahlungen in bestimmten Fällen zudem Zinsen. Grund für die Rückforderungen ist in der Regel, wenn der Liquiditätsengpass bei den Hilfeempfängern geringer als prognostiziert ausfiel. Umsatzeinbrüche oder Zusatzkosten gehen allerdings nicht in die Rechnung ein.
Doch dafür haben die Unternehmer und Selbstständigen vielfach das Geld nutzen müssen. Zudem konnten die Antragssteller keinen Lohn für sich selbst, den sie sonst aus eigenen Einnahmen bezogen hätten, geltend machen.
Insolvenzen befürchtet
Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Grünen, sagte der Zeitung: „Der bisherige Vorgang hat nicht nur das Vertrauen in die beteiligten Institutionen erschüttert, sondern in den Staat als Ganzes und kann Gift für eine Gesellschaft sein, in der sich manche Menschen ohnehin schon zunehmend von der Politik abwenden.“
Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands HDE, Stefan Genth, fürchtet, dass die Rückforderungen „in dieser schwierigen Zeit unnötig Insolvenzen provozieren“.
Inzwischen ist das Problem bis zu Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) vorgedrungen. Er habe die Länder zu einem Moratorium bei der möglichen Rückzahlung von Corona-Soforthilfen durch Firmen aufgefordert.
Das geht aus einem Brief Habecks an die Wirtschaftsminister der Länder hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vorlag. Zuerst hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.
Habeck schreibt in dem Brief, die aktuelle coronabedingte Situation stelle insbesondere die vielen kleinen Unternehmen und Selbstständigen weiterhin vor große Herausforderungen.
Zum Teil bestünden Sorgen und Ängste, die letztlich auch aus Unsicherheiten hinsichtlich möglicher Rückerstattungen von Soforthilfen resultierten, die zusätzlich noch auf sie zukommen könnten. Habeck spricht sich daher für einen zeitlichen Aufschub aus, um die Fortführung von Betrieben zu sichern.
Überbrückungshilfe nach einmaligem Zuschuss
Kurz nach Ausbruch der Pandemie hatte der Bund im März 2020 eine Soforthilfe auf den Weg gebracht, um die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen zu sichern und akuten Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Dabei ging es um einen einmaligen Zuschuss. Wichtigstes Kriseninstrument ist inzwischen die Überbrückungshilfe.
In seinem Brief verweist Habeck darauf, dass Bund und Länder bei der Soforthilfe vereinbart hätten, in stichprobenartigen Kontrollen zu prüfen, ob die Bundesmittel bestimmungsgemäß verwendet worden seien. Diese Prüfungen seien in mehreren Ländern erst vor wenigen Monaten angegangen worden.
Habeck spricht sich nun bei möglichen Rückforderungen für „angemessene Fristen“ aus. Er verweist als Beispiel auf den von Nordrhein-Westfalen eingeräumten Rückzahlungstermin zum 31. Oktober 2022, der den Firmen ausreichend Planungssicherheit biete. (dts/dpa/dl)
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