Rentenerhöhung 2024 nicht gefährdet – die langfristige Finanzierung schon

Entgegen Falschmeldungen, die durch einige soziale Medien gehen, wird die Haushaltskrise keine Auswirkungen auf die Rentenerhöhung 2024 für Bestandsrentner haben. Die geplante Kürzung der Bundeszuschüsse an die Rentenkasse könnte jedoch langfristig höhere Beiträge bewirken.
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Die Rentenerhöhung für Bestandsrentner ist 2024 durch die Sparzwänge infolge der Haushaltskrise nicht gefährdet.Foto: Stephanie Pilick/dpa
Von 28. Dezember 2023

Um dem eingeschränkten Spielraum bei Schulden und Ausgaben Rechnung zu tragen, die das Bundesverfassungsgericht der Ampelkoalition gesetzt hat, will diese bis 2027 rund 45 Milliarden Euro einsparen. Auch der Sozialbereich soll nicht davon verschont bleiben.

Dass es auch bei den Bundeszuschüssen zur Rentenkasse Kürzungen geben soll, ist nun Gegenstand von Spekulationen. Es machen sogar vermeintliche Expertenvideos die Runde, die warnen, dass die für 2024 vorgesehene Rentenerhöhung der Haushaltskrise zum Opfer fallen könnte.

Deutlich weniger Bundeszuschüsse – Rentenerhöhung soll dennoch sicher sein

Von den eingeplanten 45 Milliarden Euro über die nächsten vier Jahre sollen bis zu drei Milliarden auch den Sozialbereich treffen. Bundesfinanzminister Christian Lindner sagte zwar zu, dass es dabei „keine Absenkung sozialer Standards“ geben werde. Stattdessen wird es Einsparungen an deren Peripherie geben – beim Bürgergeld etwa, mit Blick auf den Weiterbildungsbonus.

Dennoch werden weniger Bundeszuschüsse an die Rentenkasse fließen. Zuletzt waren etwa 112 Milliarden Euro für das kommende Jahr eingeplant. Nun soll es eine nachträgliche Kürzung von vier beschlossenen Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro geben. Im Entwurf zur künftigen Haushaltsfinanzierung ist auch die Kürzung des Erhöhungsbeitrags zum zusätzlichen Bundeszuschuss vorgesehen.

Vorerst soll es von 2024 bis 2027 jeweils 600 Millionen Euro weniger für die gesetzliche Rente geben. Das derzeitige gesetzliche Rentenniveau von 48 Prozent soll jedoch bis 2039 garantiert werden. Die Haushaltskrise und die Kürzungsankündigungen nähren jedoch mancherorts den Verdacht, dass es bereits bei der Rentenerhöhung 2024 aufgrund der Haushaltskrise eine Aussetzung oder Kürzung geben könnte.

SGB VI bestimmt Berechnungsfaktoren – Haushaltslage ist nicht relevant

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) tritt diesen Gerüchten nun selbst entgegen. Gegenüber dem Portal „Der Westen“ verweist sie auf die geltende Rechtslage und darauf gestützte Ansprüche. Laufende Rentenzahlungen seien von der derzeitigen Haushaltsdebatte nicht betroffen. Die Zahlung gesetzlicher Leistungen sei nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig.

Aus dem SGB VI lässt sich entnehmen, welche Faktoren die Rentenhöhe und deren Entwicklung bestimmen. Gemäß Paragraf 65 werden die Renten zum 1. Juli jedes Jahres angepasst. Dies geschieht, „indem der bisherige aktuelle Rentenwert durch den neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird“. Verkündet wird der neue Rentenwert regelmäßig im März jedes Jahres.

Paragraf 68 bestimmt wiederum, welche Faktoren der Errechnung des aktuellen Rentenwerts zugrunde liegen. Dies seien die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer, jene des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung und der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor. Die Haushaltssituation ist nicht erwähnt.

Rentenerhöhung 2024 voraussichtlich deutlicher als im Vorjahr

Zusätzlich bestimmt die Rentengarantie, dass die Renten auch von einem Sinken der Löhne und Gehälter nicht betroffen wären. In einem Blogbeitrag weist Erwerbslosenberaterin Carolin-Jana Klose darauf hin, dass die Entwicklung der Nominallöhne eher eine deutlichere Rentenerhöhung als 2022 erwarten ließen.

Damals lag diese bei 3,4 Prozent. Demgegenüber entwickelte sich das Wachstum der Nominallöhne im Jahr 2023 von Januar bis September um durchschnittlich 6,16 Prozent nach oben. Entsprechend dürfte dies auch die Höhe der Rentenanpassung für das kommende Jahr beeinflussen. Zudem gibt es ab dem 1. Juli 2024 auch einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent auf die Erwerbsminderungsrente – sofern diese zwischen Anfang Januar 2001 und Ende des Jahres 2008 definiert worden sei.

Inwieweit die Rentenanpassung tatsächlich ausreichen wird, um die zu erwartenden Mehrbelastungen im kommenden Jahr auszugleichen, ist noch ungewiss. Die Inflation soll bereits wieder auf vier Prozent ansteigen. Dazu kommen 2024 weitere potenzielle Teuerungsfaktoren. Diese reichen von einem höheren CO₂-Preis über die erweiterte Lkw-Maut bis hin zu höheren Strompreisen.

DRV rechnet schon „früher als vorgesehen“ mit höheren Beiträgen

Die Präsidentin der DRV, Gundula Roßbach, hat die geplanten Kürzungen der Bundeszuschüsse deutlich kritisiert. Damit breche der Bund „wiederholt feste Finanzierungszusagen gegenüber der Rentenversicherung“. Dies bedeute „keine verlässliche Finanzierung“ für die Renten.

Zwar habe die Rentenversicherung derzeit noch gute Rücklagen. Diese würden aber bereits in absehbarer Zeit angegriffen werden müssen, da der demografische Faktor immer stärker zur Geltung komme. Kurzfristig würde sich für Rentner und Beitragszahler nichts ändern. Langfristig sei jedoch mit einem höheren Beitragssatz zu rechnen – und zwar früher als vorgesehen.

Die Ampel will auf Druck der FDP mithilfe einer sogenannten Aktienrente und eines Generationenkapitals den Beitragssatz stabilisieren. Experten üben an dem Vorhaben jedoch Kritik. Zum einen sei die erste geplante Zahlung in den dafür geplanten Fonds aufgrund der Haushaltskrise bereits verschoben worden. Zudem sei geplant, die Finanzierung über ein Darlehen sicherzustellen – und die Anlagestrategie folge den umstrittenen ESG-Kriterien.



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