Rendite für Netzbetreiber sinkt: Strompreis könnte fallen
Nach einer Entscheidung der Bundesnetzagentur könnte sich die Lage bei den zuletzt gestiegenen Energiepreisen auf lange Sicht etwas entspannen.
Die Regulierungsbehörde veröffentlichte am Mittwoch in Bonn sogenannte Eigenkapitalzinssätze, die Netzbetreiber bekommen. Diese Rendite wird sinken, das ist nun klar. Wirksam werden die neuen Vorgaben 2023 beim Strom und 2024 beim Gas.
Dann könnten die von den Endkunden getragenen Netzentgelte etwas geringer ausfallen – vorausgesetzt, es kommt zu keinem starken Anstieg von Kosten, welche die Betreiber in Rechnung stellen dürfen. Ein weiterer Kostenzuwachs ist durchaus möglich, weil der Ausbau der Netze und die Maßnahmen zur Systemsicherheit teuer sind.
Das Netzentgelt macht derzeit etwa ein Viertel der Energiepreise für die Haushalte aus. Laut Bundesnetzagentur betrug das Netzentgelt beim Strom im vergangenen Jahr für Haushalte durchschnittlich 7,50 Cent pro Kilowattstunde und beim Gas 1,56 Cent.
Als Grund für die Senkung des Zinssatzes nannte die Behörde die allgemeinen Niedrigzinsen. „Die gesunkenen Zinssätze spiegeln das geringere Zinsniveau an den Kapitalmärkten wider“, erklärte Netzagentur-Chef Jochen Homann.
Investitionen in die Netze blieben trotzdem „dauerhaft attraktiv“. Zugleich wies er darauf hin, dass die Renditen der Netzbetreiber von den Netznutzern bezahlt werden, also Verbrauchern, Industrie und Gewerbe. „Diese dürfen nicht unnötig belastet werden.“
Der Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen sinkt nach der Behördenentscheidung von derzeit 6,91 Prozent vor Körperschaftssteuer auf 5,07 Prozent und bei Altanlagen von 5,12 auf 3,51 Prozent. Diese Verzinsung macht nur einen Teil der Netzentgelte aus, die von den Endverbrauchern getragen werden. Den größten Batzen machen die Kosten für den Bau, Betrieb und die Instandhaltung aus.
Die Senkung des Zinssatzes führt Branchenkreisen zufolge dazu, dass Netzbetreiber binnen fünf Jahren knapp zwei Milliarden Euro weniger bekommen, als sie nach dem alten Zinssatz erhalten hätten. Um diesen Betrag werden also Industrie, Gewerbe und Haushalte binnen fünf Jahren entlastet. (dpa/dl)
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