Polizei definiert Hambacher Forst als „gefährlichen Ort“
Die Polizei hat den Hambacher Forst als „gefährlichen Ort“ definiert und kann somit Menschen ohne besonderen Anlass kontrollieren. Aus dem Wald heraus seien Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder verübt worden, begründete eine Polizeisprecherin am Freitag die Maßnahme.
Das werde auch für die Zukunft erwartet. Sei die Feststellung der Identität vor Ort nicht möglich, könnten Personen bis zu zwölf Stunden in Gewahrsam genommen werden.
Unbekannte hatten Polizisten in der vergangenen Woche unter anderem mit Zwillen beschossen. Dieser besonders schwere Fall von Landfriedensbruch sei eine von mehreren Straftaten von erheblicher Bedeutung, sagte die Polizeisprecherin.
RWE stellte nach Polizeiangaben Schranken an den Wegen in den Wald auf, damit kein Material in den Wald transportiert wird. RWE-Mitarbeiter hatten unlängst ein einbetoniertes Schrottauto unter Polizeischutz aus den Wald geholt. (dpa)
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