Pflicht zum Insolvenzantrag wird weiter ausgesetzt

In der Corona-Krise bekommen überschuldete Firmen Luft: Mit einer weiteren Lockerung des Insolvenzrechts will der Bund eine Pleitewelle verhindern. Der Industrie- und Handelskammertag befürchtet jedoch, dass die Regelung zu Lasten anderer Unternehmen gehen könnte.
Titelbild
Die weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt für Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.Foto: Martin Gerten/dpa/dpa
Epoch Times18. September 2020

Angesichts der weiter angespannten Lage vieler Unternehmen in der Corona-Krise hat der Bundestag das Insolvenzrecht weiter gelockert.

Nach einem Beschluss vom Donnerstagabend wird in Fällen der Überschuldung die Antragspflicht bis Jahresende ausgesetzt. Das soll in Bedrängnis geratenen Firmen weiterhin Luft verschaffen, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben.

Die weitere Aussetzung gilt für Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Im März war die Insolvenzantragspflicht bis Ende September ausgesetzt worden – für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht.

Die Koalition hatte Ende August eine Verlängerung für Fälle der Überschuldung beschlossen. Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes gestellt werden.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sieht die verlängerte Aussetzung der Antragspflicht kritisch. „Es liegt nahe, dass aus Sicht gerade mittelfristig insolvenzgefährdeter Unternehmen die Verlängerung der Frist für den Tatbestand der Überschuldung Vorteile hat.

Diese Unternehmen hören und verstehen wir“, sagte DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke der Deutschen Presse-Agentur. Die Verlängerung der Frist werde aber auch vielfach zu Lasten der Gläubiger gehen und damit weitere Unternehmen gefährden. Das sei volkswirtschaftlich bedenklich, sagte Wernicke.

Entscheidend sei dagegen, wie Unternehmen liquide blieben. „Wir brauchen dazu kurzfristig ein vorinsolvenzrechtliches Verfahren, das überlebensfähigen Unternehmen eine Rettungsperspektive gibt und nicht mit dem immer noch bestehenden Stigma der Insolvenz behaftet ist“, sagte der DIHK-Chefjustiziar. Ein Teil der insolvenzgefährdeten Unternehmen könne mit rechtzeitigen Maßnahmen saniert werden.

An der Maßnahme hatte es auch zuvor Kritik gegeben. So sagte der Chef der „Wirtschaftsweisen“, Lars Feld, in der ersten Phase der Krise sei es richtig gewesen, die Antragspflicht auszusetzen, weil viele Firmen mit tragfähigen Geschäftsmodellen Liquiditätsprobleme gehabt hätten. „Die akute Phase ist aber vorbei. Deswegen macht es wenig Sinn, die Insolvenzantragspflicht länger auszusetzen und nicht überlebensfähige Firmen durchzuschleppen.“

Während die Insolvenzpflicht für pandemiebedingt überschuldete Unternehmen nun bis Jahresende weiter ausgesetzt bleibt, müssen zahlungsunfähige Unternehmen ab dem 1. Oktober wieder Insolvenz anmelden.

Der Vorsitzende des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), Christoph Niering, sagte, die getroffene Regelung sei aus insolvenzrechtlicher Sicht „der richtige Schritt zur Normalisierung des Wirtschaftslebens“. „So schwer es im Einzelfall für die betroffenen Unternehmer und Arbeitnehmer ist, so wichtig ist diese Entscheidung für die Stabilisierung der Gesamtwirtschaft.“ (dpa)



Unsere Buchempfehlung

Wenn Politiker in demokratischen Ländern verzweifelt nach Lösungen suchen, lenken sie oft ihre Länder in Richtung „Big Government“ und sozialistischer Hochsteuerpolitik. Das bedeutet, einen Pakt mit dem Teufel zu schließen. Zombie-Unternehmen blühen auf.

Die Macht des Staates steigt, wenn er eine aktive Rolle in der Wirtschaft übernimmt und Interventionismus betreibt. Staatseigentum und Planwirtschaft sind Systeme der Sklaverei. Das System des Staatseigentums unterdrückt die Kraft und Leistungsmotivation der Menschen, untergräbt die Moral, fördert Unwirtschaftlichkeit und verursacht Verluste. Alle Ideen und Stimmen, die nicht regimekonform sind, können durch wirtschaftliche Sanktionen ausgeschaltet werden.

Ein Staat, der traditionell nur Gesetze verabschiedete und durchsetzte, wird dadurch zu einem führenden Akteur in der Wirtschaft. Genau darum geht es im 9. Kapitel des Buches „Wie der Teufel die Welt beherrscht“, es trägt den Titel: „Die kommunistische Wohlstandsfalle“. Hier mehr zum Buch.

Jetzt bestellen - Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich zum Sonderpreis von 50,50 Euro im Epoch Times Online Shop

Das dreibändige Buch „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ untersucht auf insgesamt 1008 Seiten historische Trends und die Entwicklung von Jahrhunderten aus einer neuen Perspektive. Es analysiert, wie der Teufel unsere Welt in verschiedenen Masken und mit raffinierten Mitteln besetzt und manipuliert hat.

Gebundenes Buch: Alle 3 Bände für 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands); Hörbuch und E-Book: 43,- Euro.

Weitere Bestellmöglichkeiten: Bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]

Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion