Online-Petition: Unternehmen beschweren sich über Abmahnvereine
Deutsche Unternehmen sehen sich zu Unrecht durch Abmahnvereine zur Kasse gebeten und fordern daher gesetzliche Änderungen am Wettbewerbsrecht.
Moniert von solchen Vereinen würden „Bagatellvergehen“ wie etwa die Schriftgröße rechtlich notwendiger Hinweise oder deren Platzierung innerhalb einer Werbeanzeige, berichteten die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Stuttgarter Nachrichten“ am Montag.
78 Organisationen haben demnach das vom Bundesamt für Justiz erteilte Recht, Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze zu ahnden.
Beispiel „Deutsche Umwelthilfe“
Allein die Autohändler zahlten für Verstöße gegen die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung seit 2010 mehr als fünf Millionen Euro für Abmahnungen und Vertragsstrafen an die Deutsche Umwelthilfe (DUH), wie der Geschäftsführer des Zentralverbands des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes den Zeitungen sagte.
Die DUH erhält nach eigenen Angaben knapp ein Drittel ihres Budgets von Unternehmen, denen sie Verstöße gegen Vorschriften zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs vorwirft.
Eine Onlinehändlerin reichte laut den Zeitungen beim Bundestag eine Onlinepetition ein, der sich bisher fast 21. 000 andere Betroffene anschlossen. Die Unternehmerin fühlt sich laut Bericht „schikaniert“ und sieht sich in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht.
Die Abmahnungen dienten nicht dem Verbraucherschutz, sondern dem Gewinninteresse von Abmahnvereinen und spezialisierten Anwälten, zitierten die Zeitungen aus der Onlinepetition. Sie läuft demnach noch bis Mittwoch. Hier kann die Online-Petition beim Bundestag unterschrieben werden.
Wer ist die Deutsche Umwelthilfe?
Die Deutsche Umwelthilfe sei ein Sonderfall in der deutschen Umweltschutz-Szene, schrieb die „Frankfurter Allgemeine“ im Jahr 2016. Der Verband habe nicht mal 300 Mitglieder und hat seinen Sitz in Radolfzell am Bodensee sowie eine Geschäftsstelle in Berlin.
Seine Einnahmequelle sind hauptsächlich Prozesse und Vertragsstrafen. Der Verband ist vom Bundesverwaltungsamt anerkannt als „klageberechtigter Verbraucherschutzverband“ und könne „Unternehmen vor Gericht bringen, die Wettbewerbsregeln verletzen“.
Meist wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung beigelegt, doch bei weiteren Verstößen wird es teuer. Wie die „Frankfurter Allgemeine“ schrieb, kommt die DUH auf 1600 Verfahren pro Jahr, davon landen 400 als Prozesse vor Gericht – nur 3 Prozent davon verliert der Verband.
Nicht einmal der Bundesverband der Verbraucherzentralen kommt auf derartig viele Verbraucherschutz-Verfahren. (afp/ks)
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