Nothilfe für Studenten läuft aus – 60 Millionen Euro gezahlt
Der Staat hat in den vergangenen Monaten insgesamt rund 60 Millionen Euro sogenannter Überbrückungshilfen an Studenten gezahlt, die wegen Corona in eine finanzielle Notlage geraten sind.
Diese Zahl gaben das Bundesbildungsministerium und das Deutsche Studentenwerk (DSW) am Freitag bekannt. 135.000 Anträge auf Nothilfe wurden demnach positiv beschieden, 80.000 abgelehnt. Noch bis Ende des Monats können die Gelder beantragt werden. Die Überbrückungshilfe war als befristetes Instrument auf die Monate Juni, Juli, August und September beschränkt.
„Damit konnte vielen Studierenden geholfen werden, die infolge der Pandemie ihre Studentenjobs verloren hatten oder deren familiäre Unterstützung nicht mehr erbracht werden konnte“, teilte Forschungsstaatssekretär Michael Meister (CDU) mit. Zwei Drittel der Studierenden sei mit der Höchstsumme von 500 Euro unterstützt worden.
Unklar bleibt, wie viele Studenten tatsächlich die Hilfe in Anspruch genommen haben, da sie für jeden Monat neu beantragt werden musste und viele Betroffene entsprechend mehrmals einen Antrag gestellt haben dürften.
Zwei Hilfsangebote für Studenten in Not
In der Corona-Krise hatte das Ministerium zwei Hilfsangebote für Studenten in Not aufgestellt: Insgesamt 100 Millionen Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen, stehen für die Überbrückungshilfe bereit. Sie ist gedacht für diejenigen, die mit Kontoauszügen nachweisen können, dass sie in einer Notlage sind, etwa weil regelmäßige Zahlungen aus Jobs ausblieben.
Es gibt 100 bis maximal 500 Euro pro Monat. Die zweite Säule ist der KfW-Studienkredit, den es auch vor der Krise schon gab, der nun aber seit Mai bis März 2021 zinsfrei gestellt ist. Nach Angaben des Ministeriums wird er seit der Zinsfreistellung deutlich stärker in Anspruch genommen.
Wieder größeres Beschäftigungsangebot
Das Beschäftigungsangebot für Studierende haben sich mittlerweile wieder verbessert, sagte Meister. „Dies hat dazu geführt, dass die Zahl der Anträge zurückgegangen ist oder die pandemiebedingte Notlage bei Antragsstellung in immer weniger Fällen nachgewiesen werden kann.“ Die von Beginn an befristete Überbrückungshilfe habe damit ihren Zweck erfüllt.
„Wir konnten Studierenden in ihrer pandemiebedingten Notlage helfen“, sagte Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW). Die Studentenwerke sind zuständig für die Bearbeitung der Anträge. Allerdings habe man leider nicht alle unterstützen können.
Bei mehr als der Hälfte der abgelehnten Anträge seien die Betroffenen zwar in einer Notlage gewesen, diese sei aber nicht pandemiebedingt gewesen. „Diese Studierenden sind in einer dauerhaft prekären Notlage.“ Es gebe eine strukturelle Armut, die schon vor der Pandemie virulent gewesen sei. Meyer auf der Heyde forderte für die Betroffenen „dringend eine strukturelle Reform der Studienfinanzierung“. (dpa)
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