Noch kann man mit 63 in Rente gehen – was Sie darüber wissen müssen
Die Frührente erfährt bei Arbeitnehmern zunehmende Beliebtheit. Um finanziell unnötige Belastungen zu vermeiden, sollte man einmal genau durchrechnen, wie die finanziellen Auswirkungen wären. Der aktuelle Vorschlag der Bundesbank, das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre zu erhöhen, sorgt für Unruhe. Die Umsetzung dessen könnte den Traum von einer Rente mit 63 in weite Entfernung rücken lassen.
45 Beitragsjahre: Rente mit 63 passé
Für den Großteil dürfte die gesetzliche Rente das Standbein für das Alter sein.
Prinzipiell gilt: Wer 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ohne Abschlag früher in Rente gehen. Die „Rente mit 63“ hat sich hier zwischenzeitlich erledigt. Nur wer 1952 oder früher geborenen ist, konnte noch mit 63 in Rente gehen. Für Jahrgänge ab 1965 wurde das Renteneintrittsalter auf 65 Jahre hochgefahren.
Derzeit profitieren noch die Jahrgänge zwischen 1953 und 1964. Hier liegt das Eintrittsalter, je nachdem welcher Jahrgang, zwischen 63 und 65 Jahren. Wegen der Anhebung des Renteneintrittsalters erhöht sich der Rentenbeginn schrittweise um zwei Monate.
Beispiel: Wer am 1.1.1956 geboren ist und 45 Beitragsjahre hat, könnte am 1.9.2019 Frührente ohne Abschlag bekommen, also mit 63 Jahren und acht Monaten.
35 Beitragsjahre: Rente ohne Abschlag
Wer weniger als 45 Beitragsjahre, aber mindestens 35 Beitragsjahre hat, muss noch bis 67 arbeiten, wenn er keinen Abschlag in Kauf nehmen möchte.
Dabei haben nur die Generationen 1949 bis 1963 noch Glück. Hier liegt das Renteneintrittsalter je nach Jahrgang zwischen 65 und 67 Jahren – ebenfalls wegen der schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters.
Beispiel: Herr Muster wurde am 21. Oktober 1956 geboren. Er könnte am 1.9.2022 in die reguläre Rente gehen. Er wäre dann 65 Jahre und 10 Monate alt. Weil er noch in die Gruppe 1949 bis 1963 reinfällt, muss er nicht bis 67 warten.
So viel kostet es, früher in Rente zu gehen
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre hat, kann gegen Abschläge auch früher in Rente gehen – ab 63 Jahren, zumindest momentan noch. Die Abschläge belaufen sich dabei auf 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem regulären Eintrittsalter.
Der höchste Abschlag beträgt 14,4 Prozent – 48 Monate für vier Jahre (63 bis 67 Jahre) mal 0,3 Prozent. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.
Fortführung Beispiel: Herr Muster, der am 21. Oktober 1956 geboren wurde, könnte am 1.11.2019 in Frührente gehen. Da seine reguläre Rente erst am 1.9.2022 startet, verringert sich seine Rente um 10,2 Prozent – nämlich die Anzahl der Monate vom 1.11.2019 bis zum 1.9.2022 (Renteneintritt). Berechnung: 34 Monate mal 0,3 Prozent Abschlag.
Und wann können Sie in Rente gehen?
Die Deutsche Rentenversicherung bietet hier einen Rentenrechner zum Renteneintritt an.
Wer die 35 Beitragsjahre nicht rechtzeitig voll bekommt, kann prüfen, ob noch Zeiten fehlen. Dazu zählen unter anderem Schule, Studium, Ausbildung, Schwangerschaften, Kindererziehung, Krankheiten, Arbeitslosigkeiten, Beschäftigungen (auch im Ausland).
Ein ehrenamtlicher Versicherungsberater aus Frankfurt wies kürzlich auf den Irrtum hin, dass „nicht registrierte Arbeitszeiten“ keinesfalls verloren seien. Man könne Nachweise suchen wie zum Beispiel einen ehemaligen Kollegen, der die Arbeitszeit bestätigen könne.
Aber Achtung: Um 45 Beitragsjahre voll zu bekommen, sind die Voraussetzungen strenger. Schule, Studium und Ausbildung zählen hier nicht.
Frührente lohnt sich bis zum 81. Geburtstag
Finanztest von Stiftung Warentest hat kürzlich ausgerechnet, dass sich die vorzeitige Rente bis 81 Jahre lohnt. Wer heute mit 63 Jahren in vorzeitige Rente gehe, beziehe bis zum seinem 81. Geburtstag insgesamt mehr Rente, als die normale Altersrente betragen hätte. Ab dem 81. Lebensjahr sei dieser Vorteil aber aufgebraucht.
Letztlich ist das aber nur eine isolierte Betrachtung von Zahlungen aus der Rentenkasse. Denn wer länger arbeitet, dürfte in der Regel ein höheres Einkommen erzielen.
Ausgleich durch Zahlungen
Zwar könnte der Abschlag durch Zahlungen ausgeglichen werden, auch schon weit vor dem Renteneintritt. Allerdings dürfte dies eine kostspielige Angelegenheit sein und man kann schnell im fünfstelligen Bereich landen, rechnete Finanztest aus.
Nicht ausgeglichen werden könnten allerdings fehlende Entgeltpunkte aufgrund des früheren Renteneintritts.
Reicht das Geld im Alter?
Finanztest rät, sich schon 20 Jahre im Voraus konkret mit der Höhe zu befassen. Deutschlandweit gibt es Beratungsstellen, die vollumfänglich beraten, so man dies vor der Terminvergabe entsprechend bekundet.
Hierbei sollten alle möglichen Einnahmequellen einbezogen werden, wie etwa:
- Gesetzliche Renten
- Renten aus Versorgungswerken (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte)
- Ausländische Renten
- Ruhegehälter (Beamte)
- Kapitallebensversicherungen
- Betriebliche Altersversorgung
- Rürup-/Riester-Renten.
Finanztest hat einen Musterberechnungsbogen der gesetzlichen Rentenversicherung leicht abgewandelt. Dieser soll sämtliche Altersvorsorgevarianten abdecken. Er kann online ausgefüllt werden, rechnet aber keine Rente aus. Eine erste Einschätzung kann man dennoch erhalten, indem von dem Gesamtbetrag Sozialabgaben, Steuern und Kaufkraftverlust abgezogen werden. Finanztest rät mit 1,5 Prozent Inflation zu rechnen.
Der Rentenrechner der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet nur die gesetzliche Rente.
Rentensysteme ab 2025 in Gefahr
Künftig ist mit erheblichen Verschärfungen zu rechnen. Jüngst kritisierte Prof. Dr. Stefan Kooths (Institut der Weltwirtschaft Kiel): Ohne neue Weichenstellung, insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung, werde es ab Mitte 2025 große Probleme geben. Danach steigen entweder die Rentenversicherungsbeiträge erheblich oder die Lebensarbeitszeit verlängert sich. Daher der Appell von Kooths:
Man muss die sozialen Sicherungssysteme demographiefest machen. Das sind sie bislang nicht. (…) Umso früher man die Menschen aufklärt, umso weniger heftig werden die sozialen Zumutungen sein.“
Auch die zuletzt von der Bundesbank vorgeschlagene Erhöhung der Renteneintrittsgrenze dürfte sich negativ auf vorzeitige Renten auswirken. (bm)
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