Niedersachsen: Niedriglohnsektor wächst – 922 Millionen Euro für „Aufstocker“

Laut einer Antwort auf eine Anfrage der AfD liegen fast 20 Prozent der Vollzeitbeschäftigten unter der Geringverdienergrenze. Mehr als 300.000 Menschen haben daher einen Nebenjob.
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Der Niedriglohnsektor in Deutschland hält sich auf hohem Niveau.Foto: Stefan Sauer/dpa
Von 28. Juni 2023

Die Zahl der geringfügig Beschäftigten oder sogenannten Aufstocker ist im Bundesland Niedersachsen weiterhin hoch. Nicht weniger als 19,4 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten erzielen ein Einkommen unterhalb der Geringverdienergrenze. Diese liegt derzeit bei einer Verdiensthöhe von 2.344 Euro brutto. Demnach üben mehr als 300.000 Personen neben ihrem regulären Vollzeitjob noch eine geringfügig entlohnte Nebentätigkeit aus.

Niedriglohnsektor in Niedersachsen hartnäckig hoch

Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 19/1641) hervor. Insgesamt stehen demnach mehr als 20 Prozent der mehr als 3,6 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in dem Bundesland in geringfügigen Verhältnissen. Die Landesregierung übermittelte die Zahlen der Jahre 2017 bis 2022.

Betroffene üben die geringfügige Tätigkeit entweder neben einem Vollzeitjob oder als sogenannte Aufstocker aus. Die letztgenannte Gruppe umfasst nicht nur Menschen, die ihre damals noch als „Hartz IV“ bezeichnete Grundsicherung erhöhen. Auch Freiberufler und Selbstständige fallen in diese Kategorie, wenn ihre Einkünfte unterhalb des Mindestlohnniveaus liegen.

Die Gesamtsumme der Leistungen an die sogenannten Aufstocker betrug der Landesregierung zufolge exakt 922.797.918 Euro. Der AfD-Abgeordnete Holger Kühnlenz mutmaßt in einer Erklärung, dass auch zahlreiche Teilzeitbeschäftigte Bezieher von Aufstockungsleistungen sind. Deren Zahl ist von 2017 bis 2021 um 15 Prozent angestiegen.

Ver.di warnte im Mai vor „Multijobber“-Schwemme

Bereits im Mai hatte auch die Gewerkschaft ver.di vor einem dauerhaften Abstieg Deutschlands zum Niedriglohnland gewarnt. Der jüngste Paritätische Armutsbericht hat für zusätzliche Besorgnis bei der Gewerkschaft gesorgt.

Fast 17 Prozent der Bevölkerung des Landes sind demnach mittlerweile von Armut betroffen, das Statistische Bundesamt spricht von 17,3 Millionen oder 20,9 Prozent Armutsgefährdeten. ver.di-Generalsekretär Philipp Schumann erklärte, dass immer mehr Menschen aufgrund der Entwicklung gezwungen seien, zusätzliche Jobs anzunehmen.

Um nicht auf Multijobs angewiesen zu sein, so rechnete die Gewerkschaft, müssten Beschäftigte mit ihrem Einkommen mindestens 80 Prozent des Durchschnittseinkommens im Land erzielen. Der gesetzliche Mindestlohn müsste, um dies gewährleisten zu können, jedoch zwischen 17 und 18 Euro liegen. Derzeit ist er bei zwölf Euro angesiedelt.

Wer als Vollzeiterwerbstätiger den Mindestlohn beziehe, erziele lediglich 60 Prozent des deutschen Durchschnittslohns. Die hohen Preise für Energie, Treibstoff und Lebensmittel setzten vor allem Geringverdienern zu.

Nicht jede Teilzeitarbeit ist Ausdruck prekärer Verhältnisse

Inwieweit die Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung, wie MdL Kühnlenz äußerte, zur Entwicklung des Niedriglohnsektors beiträgt, bleibt strittig. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten von 2003 bis 2019 von 27 auf 37 Prozent gestiegen.

Die Gründe für die Entwicklung sind allerdings unterschiedlich. Häufig wählen Erwerbsfähige freiwillig eine temporäre oder dauerhafte Teilzeitbeschäftigung, um etwa Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Auch gesundheitliche Gründe spielen zum Teil eine Rolle, wenn es um die Ausweitung der Teilzeitarbeit geht.

Die Entwicklung des Niedriglohnsektors ist in Deutschland zudem uneinheitlich. In der Zeit vom ersten Hartz-IV-Jahr 2005 bis 2011 ist er bundesweit von 21 auf 23,9 Prozent angestiegen. Er blieb noch bis 2020 im Bereich von mindestens 20 Prozent. Im Jahr 2022 war er auf 19 Prozent gesunken. In Ostdeutschland hat der Niedriglohnsektor allerdings bereits seit seinem Höhepunkt mit 39,9 Prozent im Jahr 2007 rasant abgenommen. Im Jahr 2020 war er bei 27,4 Prozent angelangt.

Bürgergeld oder Hartz IV als Stabilisator des Niedriglohnsektors?

Kühnlenz fordert in seiner Erklärung eine „Politik, die eine Vollzeittätigkeit mit auskömmlichem Verdienst bietet“. Er übt in diesem Zusammenhang Kritik am Anfang des Jahres eingeführten Bürgergeld. Dieses setze „völlig falsche Anreize, indem es auch Menschen mit geringer Arbeitsmotivation ein Leben auf Steuerzahlerkosten finanziert“.

Inwieweit diese Einschätzung zutrifft, ist strittig – insbesondere vor dem Hintergrund des noch nicht lange in Kraft befindlichen neuen Systems. Tatsächlich hatte der Widerstand der Union im Bundesrat dafür gesorgt, dass viele wesentliche Unterschiede zu Hartz IV nicht in Kraft treten konnten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Sanktionsdrohungen.

Eines der Kernanliegen des Bürgergeldes ist jedoch, nicht mehr die schnellstmögliche Arbeitsvermittlung um jeden Preis anzustreben. Dies soll Arbeitssuchenden Anreize zur Weiterbildung bieten – und dadurch am Ende Zugang zu höher bezahlten Tätigkeiten. Das Hartz-IV-System zur Grundsicherung setzte hingegen darauf, erforderlichenfalls in den Niedriglohnsektor zu vermitteln und die niedrigen Löhne notfalls aufzustocken.

Laut einer Langzeitanalyse des IAB im Zeitraum von 2010 bis 2018 ist mehr als jeder fünfte Hartz-IV-Empfänger ein Aufstocker. Ausschlaggebend dafür sei neben der Erwerbssituation auch der familiäre Hintergrund.



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