Neue EU-Datenschutzregeln: Wirtschaft kann auf staatliche Hilfe hoffen
Unternehmen in Deutschland können mit staatlicher Unterstützung bei der Umsetzung der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung rechnen. Das geht aus dem Entwurf eines Thesenpapiers der Plattform „Verbraucherpolitik in der digitalen Welt“ hervor, welches am Mittwoch auf dem Nationalen IT-Gipfel in Saarbrücken beschlossen werden soll, berichtet das „Handelsblatt“. Die Plattform wird vom Parlamentarischen Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Ulrich Kelber (SPD), und Martina Koederitz, Vorsitzende der Geschäftsführung IBM Deutschland, geleitet.
In dem Papier, welches der Zeitung vorliegt, heißt es: „Die Datenschutzaufsichtsbehörden sollten zusätzlich personell in die Lage versetzt werden, die Privatwirtschaft und öffentliche Stellen bei Bedarf bei der Entwicklung von Privacy-by-Design-Konzepten zu beraten.“ Insgesamt sei bei der Aufsicht „auf eine einheitliche Auslegung der rechtlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung hinzuwirken“. Mit der Datenschutz-Grundverordnung, die in den EU-Mitgliedsstaaten bis spätestens Mai 2018 umgesetzt werden muss, werden zahlreiche neue Informations- und Dokumentationspflichten eingeführt, die von den Unternehmen umgesetzt werden müssen. Völlig neu sind gesetzliche Vorgaben wie die Berücksichtigung des Datenschutzes bei der Produktentwicklung (Privacy by Design) oder die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Kelber betonte die Vorteile des Konzepts „Privacy-by-Design“ für Unternehmen. Es biete die Möglichkeit, „schon bei der Planung und Gestaltung digitaler Angebote den Verbraucherdatenschutz technisch und organisatorisch von Anfang an mitzudenken“, sagte der SPD-Politiker der Zeitung. „Datensparsamkeit, Zweckbindung und die eigenverantwortliche Steuerung der Datenflüsse müssen gerade in einer zunehmend digitalisierten, vernetzten und vollautomatisierten Welt auch technisch untersetzt werden“, fügte Kelber hinzu. „Andernfalls steht die Selbstbestimmung und Datensouveränität von Verbrauchern – insbesondere beim Internet der Dinge – grundlegend auf dem Spiel.“ In dem Thesenpapier, welches auf Basis von Gesprächen mit Unternehmen entstanden ist, wird hierzu auf die „besondere Erfordernis“ hingewiesen, „Privacy-by-Design zu verankern, indem dem Verbraucher die Möglichkeit gegeben wird, autonom darüber zu entscheiden, welche Daten wo gespeichert oder verarbeitet werden, zum Beispiel durch Verarbeitung auf dem Gerät des Verbrauchers einschließlich lokalem Backup, oder die aggregierte oder unmittelbare Weitergabe an den Anbieter“. (dts)
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