Nach EU-Untersuchung: Elon Musks X droht hohe Geldstrafe
Nach vorläufiger Einschätzung der EU-Kommission verstößt US-Unternehmer Elon Musk mit seiner Online-Plattform X gegen EU-Recht. Damit droht der Firma eine hohe Strafzahlung, wie die Brüsseler Behörde mitteilt. Die Gestaltung der Online-Plattform X kann Nutzer laut Kommission „in die Irre führen“. Konkret wirft die Kommission X (früher Twitter) vor, dass die Art und Weise der Verifizierung von Nutzerkonten dazu führen könne, dass andere Nutzer der Plattform in die Irre geführt werden, weil jeder einen „verifizierten“ Account bekommen könne.
Damit veröffentlicht die EU-Kommission erstmals vorläufige Untersuchungsergebnisse unter einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). X kann nun auf die Vorwürfe reagieren. Durch Änderungen seines Vorgehens kann X die Kommission etwa davon überzeugen, dass sich die Plattform an EU-Regeln hält. Damit könnte der US-Konzern eine Strafe abwenden. Die Kommission betont, dass ihre heute vorgestellten Ergebnisse noch nicht endgültig sind.
Häkchen heute für Abo-Kunden
Bei Twitter wurden die weiß-blauen Häkchen-Symbole zur Verifizierung früher nach einer Prüfung durch das Unternehmen an Prominente, Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vergeben. Das ist auch die gängige Praxis bei anderen Online-Diensten. Musk führte hingegen ein, dass alle Abo-Kunden Häkchen bekommen, die so aussehen wie früher. Insbesondere unmittelbar nach der Umstellung gab es mehrfach Ärger, weil falsche Accounts von Unternehmen und Prominenten plötzlich echt wirkten.
Die Kommission teilte nun mit, es gebe Hinweise darauf, dass böswillige Akteure solche vermeintlich verifizierten Konten auf X missbrauchten, um andere Nutzer zu täuschen. Ein Kommissionsmitarbeiter sagte: „Wir sind der Meinung, dass die blauen Häkchen die Nutzer zu der Annahme verleiten, dass die Konten hinter diesen blauen Häkchen tatsächlich verifiziert sind.“ Um ein solches Häkchen zu bekommen, brauche man lediglich eine Telefonnummer und ein Bankkonto, betonte die Kommission.
Das Unternehmen war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Weitere Transparenzdefizite
Online-Plattformen müssen sich wegen des DSA seit einiger Zeit an deutlich strengere Regeln halten. Das Gesetz soll nach Darstellung der EU „das Online-Umfeld sicherer“ machen. Es sieht Pflichten für Onlineplattformen und soziale Medien vor, insbesondere beim „Umgang mit rechtswidrigen Inhalten“ sowie „Hetze und Desinformation“. Kritiker bemängeln unklare Rechtsbegriffe im Gesetz und befürchten eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Konkret bemängelt die Kommission, dass ihr kein Zugriff auf öffentliche Daten auf X gewährt werde. Vor der Übernahme durch Elon Musk habe Twitter sehr großzügig Daten bereitgestellt. Zudem geht die Kommission davon aus, dass Werbeanzeigen in betrügerischer Absicht geschaltet würden. So habe man etwa Betrugsversuche mit Werbung für Krypto-Währung festgestellt.
Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigen, kann die Behörde eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Gegen die Entscheidung könnte gerichtlich vorgegangen werden. (dpa/red)
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