Milliardenstrafen sind zu zahlen: Niederlagen für Apple und Google vor EuGH

Google muss die 2017 von der EU-Kommission verhängte Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro zahlen. Auch Apple bekommt keinen Steuernachlass von rund 13 Milliarden Euro.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Rechtsstreitigkeiten zu Corona-Rückholflügen geklärt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Rechtsstreitigkeiten zu Apple und Google geklärt.Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Epoch Times10. September 2024

Nach jahrelangen Rechtsstreits mit den US-Technologieriesen Google und Apple hat die EU-Kommission vor Gericht gewonnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Dienstag sowohl eine Geldbuße gegen Google in Höhe von 2,4 Milliarden Euro als auch Steuernachforderungen von 13 Milliarden Euro für Apple (Az. C-48/22 P und C-465/20 P).

Bereits nächste Woche entscheidet das EU-Gericht über einen ähnlich gelagerten Fall. Dabei geht es um die Frage, ob Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst „AdSense for Search“ andere Anbieter unzulässigerweise behinderte und die Geldbuße der EU-Kommission in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gerechtfertigt war.

Apple: Irlands Steuervergünstigungen sind rechtswidrig

Mit Blick auf Apple hob der EuGH am Dienstag ein Urteil der Vorinstanz auf und stellte fest, dass Irland dem Konzern rechtswidrige Steuervergünstigungen in Höhe von 13 Milliarden Euro gewährt habe. Die Richter in Luxemburg hoben ein vorheriges Urteil zugunsten von Apple auf und gaben der Brüsseler Behörde Recht.

Hintergrund ist ein langwieriges Tauziehen um Steuervergünstigungen, die Irland Apple gewährt hatte. Die EU-Kommission hält dieses Vorgehen für wettbewerbsverzerrend. 2016 forderte die Brüsseler Behörde Apple auf, 13 Milliarden Euro Steuern plus Zinsen zu zahlen. Das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto.

Der iPhone-Konzern betonte stets, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.

2020 setzte sich der Konzern vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter. Die Kommission ging in Berufung beim EuGH und errang nun einen Erfolg.

Google: Eigener Preisvergleichsdienst missbraucht

Im Fall von Google ging es um eine Geldbuße von etwa 2,4 Milliarden Euro, welche die EU-Kommission 2017 verhängt hatte. Sie hatte dem Unternehmen vorgeworfen, seine beherrschende Stellung auf mehreren nationalen Märkten für Online-Suchdienste missbraucht zu haben, indem es den eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber denjenigen der Wettbewerber begünstigt habe (Az. C-48/22 P).

Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.

Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017.

Das EU-Gericht bestätigte die Geldbuße im November 2021. Dagegen zogen Google und die Konzernmutter Alphabet vor den EuGH. Das Gericht habe zu Recht festgestellt, dass Googles Verhalten diskriminierend gewesen sei und nicht dem Leistungswettbewerb entsprochen habe, erklärte dieser nun.

Urteil wird positiv aufgenommen

Das Google-Urteil wurde am Dienstag zunächst überwiegend positiv kommentiert. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßten es als „historisch“.

Für das zu Axel Springer gehörende Online-Preisvergleichsportal Idealo erklärte Mitgründer Albrecht von Sonntag, es sei ein „historischer Tag für den Wettbewerb und die Verbraucher in Europa“.

Es sei entscheidend, „dass Unternehmen in Europa wissen, wann das Wettbewerbsrecht sie zwingen wird, ihre Technologie mit ihrer Konkurrenz zu teilen“, erklärte außerdem der Chef des Lobbyverbands CCIA (Computer and Communications Industry Association), Daniel Friedlaender. Das Urteil schaffe in dieser Hinsicht mehr Klarheit.

Der Streit der Kommission mit den Technologieriesen ist mit dem Urteil vom Dienstag aber noch nicht komplett vorbei. Gegen Google etwa wurden zwischen 2017 und 2019 Geldbußen von insgesamt rund acht Milliarden Euro verhängt. (dts/dpa/red)



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