Mietpreisbremse nur in Berlin ab 1. Juni – kein Termin in anderen Bundesländern
Die Preisbremse soll Wohnungssuchende vor Wuchermieten schützen. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen neue Miete bei einem Umzug dann maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen.
Wo genau die Preisbremse greifen soll, können die Länder für fünf Jahre selbst festlegen. In Berlin werden Neumieten ab Juni in der gesamten Stadt gedeckelt. Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) hatte eine entsprechende Verordnung in der Schublade schon lange bevor das Gesetz im Bund beschlossen war.
Andere Bundesländer prüfen erst jetzt, in welchen Städten der Wohnungsmarkt so angespannt ist, dass eine Mietpreisbremse sinnvoll ist. Einige Länder wie Sachsen-Anhalt oder das Saarland wollen sie wahrscheinlich überhaupt nicht einführen. Dort gibt es ganz andere Probleme mit dem Wohnungsmarkt: In Sachsen-Anhalt beispielsweise steht bei großen Wohnungsunternehmen gerade fast jede achte Wohnung leer.
(dpa)
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