Mietpreisbremse in Berlin eingeführt – NRW folgt

Berlin (dpa) - Die Bundesländer können auf die sogenannte Mietpreisbremse treten, um sprunghafte Mieterhöhungen zu vermeiden. Als erstes Bundesland hat Berlin von dem Gesetz Gebrauch gemacht. Dort dürfen Neuvertragsmieten nur noch bis zu zehn…
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Die Mietpreisbremse soll sprunghafte Mieterhöhungen vor allem in Großstädten vermeiden. Derzeit müssen Neumieter oft deutlich mehr für eine Wohnung zahlen als ihre Vormieter.Foto: Ole Spata/Archiv/dpa
Epoch Times1. Juni 2015
Die Bundesländer können auf die sogenannte Mietpreisbremse treten, um sprunghafte Mieterhöhungen zu vermeiden. Als erstes Bundesland hat Berlin von dem Gesetz Gebrauch gemacht.

Dort dürfen Neuvertragsmieten nur noch bis zu zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist. Ausnahmen gibt es für Erstvermietungen und umfassend modernisierte Wohnungen. Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen will die Mietpreisbremse zum 1. Juli einführen. Ebenfalls gilt, dass derjenige den Wohnungsmakler bezahlt, der ihn bestellt hat – das sogenannte Bestellerprinzip.

(dpa)

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