Meldepflicht für Banken: EZB weiß künftig alles über private Kreditnehmer
Zu melden sind die Angaben zum Kreditgeber, zum Kreditnehmer, zum Geschäft, zum Sicherungsgeber, zum Sicherungsgegenstand sowie Angaben, um gemeinschaftliche Ausleihungen und Schuldverhältnisse zu erkennen.
Die Meldepflicht wird in drei Wellen eingeführt.
Während in der ersten Phase, die ab dem 1. Juli 2017 beginnt, die Banken ihre Geschäfte mit finanziellen sowie nicht-finanziellen Unternehmen und der öffentlichen Hand melden müssen, kommen ab Mitte 2019 und Mitte 2020 die anderen meldepflichtigen Gruppen dazu. Dazu gehören finanzielle Unternehmen, nicht-finanzielle Unternehmen, die öffentliche Hand, Einzelunternehmer und Einzelkaufleute sowie private Haushalte.
Für die Praxis bedeutet dies zum Beispiel in Österreich: Alle Daten werden künftig personalisiert.
Künftig soll jeder einzelne Bank-Kunde über eine Identifikations-Nummer der Nationalbank in Wien (ÖNB), die von der Bank für diesen Kunden bei der ÖNB angefordert werden muss, mit all seinen Geschäften, in 147 Datenfeldern, erfasst werden. Von der Bank sind alle Informationen über den Kunden an die ÖNB zu melden. Die ÖNB wiederum leitet die Informationen an die EZB weiter.
Bei dem Vorhaben ginge es laut DWN um die Umsetzung einer Europäischen Kreditbank. Diese überwacht die Kreditvergabe im EU-Raum und dokumentieren diese gleichzeitig.
Das Projekt trägt den Namen Analytical Credit Dataset (AnaCredit). In der Vorbereitungsphase sind die nationalen Notenbanken angehalten, aus ihren nationalen Kreditregistern „granulare Daten an die EZB“ zu liefern.
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