Maschinen ruhen vorläufig auf Tesla-Fabrikgelände – Droht Deutschland der nächste Imageschaden?
Nach dem vorläufigen Rodungsstopp auf dem Gelände des geplanten Tesla-Werks in Grünheide bei Berlin wird nun mit Spannung erwartet, wie es in dem Streit vor Gericht weitergeht.
Die Rodungen, die seit Donnerstagabend liefen, hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Wochenende gestoppt. Grund war die Beschwerde der Grünen Liga.
Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, warnte nun vor weiteren Verzögerungen. „Bei dieser Ansiedlung schauen uns weltweit Industrieunternehmen und Investoren besonders zu“, sagte er dem „Handelsblatt“ (Montag).
Nach dem Imageschaden für Deutschland durch die jahrelangen Verzögerungen beim Berliner Großflughafen müsse die Hauptstadtregion ein sauberes Verfahren mit erfolgreichem Ausgang liefern.
Auch der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic mahnte im „Handelsblatt“: „Unser Land wird an allen Ecken und Enden blockiert, wir brauchen mehr Tempo bei Planen und Bauen.“
Um Planverfahren zu beschleunigen, müsse auch das Verbandsklagerecht auf den Prüfstand gestellt werden. „Nur wenn die Belange eines entsprechenden Verbands auch direkt betroffen sind, sollten Klagen möglich sein“, betonte er.
Die Grüne Liga war mit dem Verein für Landschaftspflege und Artenschutz Bayern beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) gescheitert, mit Eilanträgen die Baumfällarbeiten zu verhindern.
Das OVG wiederum begründete in zweiter Instanz den von ihm nun verfügten Stopp damit, dass die fortgeschrittenen Rodungsarbeiten die vorläufige Untersagung der Baumfällarbeiten erforderlich mache.
Zudem sei nicht davon auszugehen, „dass das Rechtsschutzbegehren der Grünen Liga von vornherein offensichtlich aussichtslos“ sei. Zunächst sind nun bis zum morgigen Dienstag Einwendungen beim Gericht möglich.
Der Vorsitzende der Grünen Liga Brandenburg, Heinz-Herwig Mascher, versicherte: „Wir wollen aber Tesla nicht verhindern.“ Allerdings sollte das Unternehmen nicht anders als andere behandelt werden.
Die Landesregierung in Potsdam gab sich angesichts des gerichtlich verfügten Rodungsstopps gelassen: „Wir warten unaufgeregt die Entscheidung des OVG ab“, sagte der Brandenburger Regierungssprecher Florian Engels am Sonntag.
Ab Juli 2021 will Tesla die Produktion starten und jährlich 500.000 Fahrzeuge vom Band laufen lassen. Im Genehmigungsverfahren für die Ansiedlung sind noch bis 5. März Einwendungen möglich. Am 18. März werden diese dann öffentlich erörtert. Erst nach anschließender Prüfung gibt es eine Genehmigung.
Der Kaufvertrag ist bereits unterschrieben, jedoch floss noch kein Geld. Bislang war eine Summe von 41 Millionen Euro für das insgesamt 300 Hektar große Gelände angesetzt. Ob der Preis jedoch richtig berechnet wurde, soll ein unabhängiges Gutachten klären, mit dem zu Wochenbeginn zu rechnen ist.
DIW kritisiert zu hohe Hürden für Tesla
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, sieht den gerichtlichen Stopp der Rodungsarbeiten auf dem Gelände für das künftige Tesla-Werk in Grünheide bei Berlin kritisch.
„Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg – dies scheint für wichtige Großprojekte in Deutschland immer seltener zu gelten“, sagte Fratzscher dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). „Der Fall Tesla ist symptomatisch für eine überbordende, ineffiziente und selbstgefällige Bürokratie, die immer häufiger eine Bremse für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist.“
Fratzscher mahnte, die Politik müsse es schaffen legitime demokratische Anliegen, Einspruchsrechte und wirtschaftliche Planbarkeit in Einklang zu bringen.
„Nicht nur Tesla, sondern viele deutsche Unternehmen klagen seit langem über zu hohe Hürden für Investitionsprojekte“, sagte der DIW-Chef. „Der Fall Tesla wird ein weiterer Test für den Wirtschaftsstandort Deutschland mit internationaler Signalwirkung.“
Der Elektroauto-Hersteller Tesla musste am Samstag die Rodungen auf dem Gelände seiner geplanten Fabrik vorerst aussetzen, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg einem entsprechenden Antrag des Vereins „Grüne Liga Brandenburg“ stattgegeben hatte.
Dieser war zuvor gemeinsam mit einer weiteren Naturschutz-Initiative vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder damit gescheitert, die Baumfällarbeiten per Eilentscheid zu verhindern. Der jetzt verfügte Stopp gilt laut OVG bis über den Antrag der „Grünen Liga Brandenburg“ entschieden ist. Dies sei erforderlich, da die Rodungen bereits weit fortgeschritten seien. (dpa/nh)
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