Live-Tracking: WhatsApp bietet Standortverfolgung in Echtzeit an
WhatsApp-Nutzer können nach einem bevorstehenden Update ihren Standort in Echtzeit weltweit mit anderen teilen – bis zu acht Stunden am Tag. Damit können Freunde und andere Bekannte live verfolgen, wo man sich aufhält, wie die Rechtsanwälte Wilde, Beuger und Solmecke bei wbs-law schreiben.
Die neue Tracking-Funktion kann jederzeit durch den jeweiligen Nutzer unterbrochen werden. WhatsApp versichert, dass die Daten End-zu-End verschlüsselt sind und nur die beteiligten Nutzer diese sehen können. Die Funktion kann für eine Dauer von 15 Minuten, eine Stunde oder für acht Stunden genutzt werden.
Die Einstellung ist von Haus aus ausgeschaltet, Nutzer müssen diese bewusst aktivieren.
Das Unternehmen steht bereits in der Kritik, da es – anders als angekündigt – Telefonnummern mit dem Mutterkonzern Facebook teilt. Auch die neue Trackingfunktion wird sehr kritisch beäugt. WhatsApp versichert, dass weder sie als Unternehmen noch Facebook auf die Daten Zugriff haben.
Hackern ist es durchaus möglich, sich in WhatsApp-Chats einzuschalten. Darüber könnten Hacker eine ständige Ortung und Überwachung des Nutzers durchführen.
Altersbegrenzung und datenschutzrechtliche Einwilligung
Minderjährige bis 14 Jahre dürfen die Funktion nicht selbst freischalten, es bedarf der Einwilligung der Eltern. Das bedeutet, das WhatsApp eine Altersverifizierung vorschalten muss. Rein rechtlich gesehen ist WhatsApp künftig dazu verpflichtet:
vor jeder Aktivierung der Live-Tracking-Funktion beim Nutzer eine datenschutzrechtliche Einwilligung einzuholen“,
schreibt wbs-law. Oder anders gesagt:
Ohne ein ausdrückliches Einverständnis und einen deutlichen Hinweis zur Speicherung dürfte die Live-Tracking-Funktion daher klar illegal sein.“
Erfolgt diese Einwilligung nicht ordnungsgemäß, dann gelangen die Daten an Dritte – und WhatsApp wäre verantwortlich.
Offiziell ist WhatsApp erst ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt, doch jeder kann sich die App downlaoden. Viele Teenager unter 16 Jahren nutzen diese.
Können Eltern ihr Kind oder der Chef seine Mitarbeiter überwachen?
Im Prinzip ja, aber: Wenn Eltern die App aktivieren bedarf es nach Alter und Einsichtsfähigkeit die Einwilligung des Kindes.
Ein Arbeitgeber muss die Verhältnismäßigkeit wahren. Bei einer Ortung eines Mitarbeiters muss der Sinn dahinter klar erkennbar und die Ortung „objektiv erforderlich“ sein. So könnte z.B. in einer Spedition der Wunsch entstehen, die Fahrzeuge auf diese Weise zu suchen. Gibt es jedoch Möglichkeiten, die nicht so tief in die Persönlichkeitsrechte eingreifen, müssen diese zuerst wahrgenommen werdne.
Die Rechtsanwälte weisen darauf hin:
Eine Einwilligung des Arbeitnehmers einzuholen, ist datenschutzrechtlich höchst problematisch, da einer solchen Einwilligung regelmäßig die zwingend notwendige Freiwilligkeit des Arbeitnehmers abgesprochen wird.“
Auch wenn man kurzzeitig den Standort eines Freundes mittels WhatsApp herausfinden kann ist es doch verboten, ein Bewegungsprofil zu erstellen.(ks)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion