Lieferkettengesetz: Ein Ringen um Menschenrechte und Wirtschaftlichkeit
Für ein Lieferkettengesetz setzen sich derzeit vor allem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) ein. Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern sollen verpflichtend dafür sorgen, dass Menschenrechte und ökologische Mindeststandard eingehalten werden – und das weltweit, also entlang der gesamten Lieferkette. Das beträfe neben Produzenten auch Lieferanten und Zwischenhändler. Zudem soll das geplante Gesetz die Rechte der Arbeitnehmer stärken. Sie sollen Schadensersatzansprüche in Deutschland geltend machen können.
Ein T-Shirt legt im Schnitt rund 18.000 Kilometer zurück, bevor es im deutschen Einzelhandel landet. Globale Wertschöpfungsketten machen nach Angaben des Bundesentwicklungsministeriums mittlerweile 80 Prozent des Welthandels aus. Industrie und Verbraucher sind abhängig von importierten Vorleistungen. Also davon, dass bestimmte Arbeitsschritte in der Produktionskette in anderen Weltregionen passieren.
Was ändert sich für Unternehmen?
Aktuell basiert die Sorgfaltspflicht der Unternehmen hinsichtlich der Sozial- und Menschenrechte auf Freiwilligkeit. Eine Unternehmensbefragung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte ergab laut Bundesarbeitsministerium allerdings, dass „deutlich weniger als 50 Prozent der deutschen Firmen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachkommen.“
Deswegen will die Bundesregierung Unternehmen nun in die Pflicht nehmen. Das betrifft in Deutschland rund 7.300 größere Unternehmen mit je mehr als 500 Mitarbeitern. Wird das Gesetz verabschiedet, folgt Deutschland Ländern wie Frankreich, den Niederlanden oder Großbritannien, die bereits entsprechende Regelwerke erlassen haben.
Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zufolge würde das Lieferkettengesetz den Verbrauchern in Deutschland vor allem eines bringen: Transparenz. „Mit einer Risikoanalyse müssten Unternehmen potentielle Gefahren für Menschenrechte in ihrer Lieferkette identifizieren. Außerdem wären sie verpflichtet, die Öffentlichkeit über diese Risiken und Präventionsmaßnahmen zu unterrichten“, erklärt der vzbv. Ohne ein Gesetz könnten Verbraucher nur schwer beurteilen, unter welchen Bedingungen Konsumgüter produziert wurden. Zudem versprechen sich Umweltverbände von dem Gesetz, dass Unternehmen gezwungen werden, in den produzierenden Ländern nachhaltiger und umweltfreundlicher vorzugehen.
Kritik aus der deutschen Wirtschaft
Gegen das geplante Lieferkettengesetz protestiert vor allem die deutsche Wirtschaft. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bezeichnet es als „nicht verantwortbar“, dass deutsche Unternehmen für mögliche Verstöße, „die irgendwo in ihren Lieferketten passieren“, in Mithaftung genommen werden sollten. Das Lieferkettengesetz brächte mehr Bürokratie als Nutzen. Das Gesetz belaste Unternehmen und führe zu Rechtsunsicherheit. Zudem verweist der DIHK auf einen möglichen Rückgang deutscher Investitionen in anderen Ländern durch die neuen Auflagen. Werde weniger investiert, so könnten auch weniger deutsche Standards in Entwicklungsländern eingeführt werden.
„Das Lieferkettengesetz wird nur verlangen, was machbar und verhältnismäßig ist“, erklärte hingegen Arbeitsminister Heil, „und es schafft Rechts- und Handlungssicherheit für die Unternehmen“. Zuletzt erhöhte er den Druck auf Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), den Weg dafür frei zu machen. „Teile der CDU haben die Dringlichkeit begriffen“, sagte der SPD-Politiker der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er setze darauf, dass „im Verlaufe des Septembers die Eckpunkte stehen und wir mit der Gesetzgebung beginnen können.“
Der Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der Union, Carsten Linnemann (CDU) mahnte im „Deutschlandfunk“, dass ein Gesetz für Lieferketten wirtschaftlich umsetzbar seien müsse. Wegen der Corona-Pandemie stünden derzeit viele Unternehmen vor der Insolvenz. (afp/sua)
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