Leutheusser-Schnarrenberger: Googles Transparenzbericht ist völlig ungenügend
Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat den Suchmaschinenkonzern Google kritisiert. In der Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), vom Mai 2014, das ein „Recht auf Vergessen“ festgestellt wurde, arbeite Google nicht offen genug. „Googles Transparenzbericht ist völlig ungenügend“, sagte die FDP-Politikerin der „Welt am Sonntag“.
Leutheusser-Schnarrenberger war Mitglied eines von Google eingesetzten Beirats. Dieses mit internationalen Experten besetzte Gremium hatte den Konzern bei der Umsetzung des EuGH-Urteils beraten. Das „Recht auf Vergessen“ ermöglicht EU-Bürgern, Suchmaschinen-Links zu Inhalten im Netz zensieren zu lassen, wenn sie dafür berechtige Gründe vorbringen. Beispiele sind Berichte über lange zurückliegende Straftaten oder frühere politische Aussagen, von denen sich jemand heute distanziert. Bisher wurden insgesamt 66.000 Anträge auf die Entfernung von Suchmaschinen-Links auf der deutschen Google-Seite gestellt. Google selbst entscheidet über die Anträge. Nötig wäre es aus Sicht Leutheusser-Schnarrenbergers, eine detaillierte anonymisierte Auswertung der Entscheidungen Googles zu veröffentlichen, inklusive einer Gewichtung der Gründe. Auf diese Empfehlung habe sie seitens des US-Unternehmens keine Antwort bekommen. Bei Google hält man den Prozess indes für gut eingespielt und transparent. Mit der Bearbeitung der Anträge sollen nach inoffiziellen Angaben über hundert Mitarbeiter beschäftigt sein. Von kommender Woche an setzt Google zudem ein sogenanntes Geoblocking-Verfahren ein. Sucht eine Person künftig von Europa aus auf der amerikanischen Seite google.com, werden gelöschte Links anders als bisher auch dort nicht mehr ausgespielt. Allerdings werden beispielsweise deutsche Nutzer über google.com weiterhin Suchergebnisse sehen können, die in Frankreich zensiert sind – und umgekehrt. Leutheusser-Schnarrenberger nennt das Geoblocking „ein Entgegenkommen von Google“. Als einen „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, die neue Regelung. Bürger, die sich über eine Entscheidung von Google zum „Recht auf Vergessen“ beschweren wollen, müssen sich an diese Dienststelle wenden. Bisher seien 486 solcher Beschwerden eingegangen, berichtet die Zeitung.
(dts Nachrichtenagentur)
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