Kunden sollten bei Rückversand fehlerfreier Waren selbst zahlen
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) hat am Montag insbesondere die „Retourenproblematik im Onlinehandel“ kritisiert und dem Bundesverbraucherschutzministerium (BMJV) Lösungsansätze für einen nachhaltigeren Onlinehandel vorgestellt. Ratsmitglied Hans-Wolfgang Micklitz forderte hierfür „eine Verantwortungsübernahme der Wirtschaft, der Politik, aber auch der Verbraucher selbst“.
Der Sachverständigenrat schlägt unter anderem vor, Verbraucher zur Kostenübernahme für „Retouren von mangelfreien Produkten“ zu verpflichten – bisher zahlen sie dafür oftmals überhaupt nichts.
„Fast 60 Prozent der Unternehmen würden gerne Rücksendegebühren erheben, sehen aber aus Wettbewerbsgründen hiervon ab“, erklärte das unabhängige Beratergremium des BMJV. Die Sachverständigen verwiesen auf eine Studie der Universität Bamberg von 2019, derzufolge bereits eine Mindestrücksendegebühr von drei Euro zu 16 Prozent weniger Retouren führen würde.
Retouren-Boom – gesteigertes Verkehrsaufkommen – Vernichtung von Neuware
„Mit ein paar Klicks bequem von zu Hause bestellen und Waren ohne großen Aufwand kostenlos zurückschicken, gehört für viele mehr denn je zum Konsumalltag“, sagte Verbraucherschutz-Staatssekretär Christian Kastrop dem „Handelsblatt“ vom Montag. Doch dieses Konsumverhalten habe „Schattenseiten, denen wir uns stellen müssen, wenn man etwa an den Retouren-Boom, das dadurch gesteigerte Verkehrsaufkommen und die Vernichtung von Neuware denkt“.
Aus Sicht des Sachverständigenrates braucht es auch „eine offene gesellschaftliche Debatte“ und mehr Aufklärung der Verbraucher. Für sie sei es „nahezu ausgeschlossen“, sich einen Überblick über die komplexen nationalen und internationalen Anforderungen etwa an Rohstoffgewinnung und Wiederverwertung zu verschaffen „und herauszufinden, unter welchen Bedingungen die im Onlinehandel gekauften Produkte hergestellt und transportiert werden“.
Experten für Ressourcensteuer Primärrohstoffe
Die Sachverständigen kritisieren auch, dass sich Nachhaltigkeitsaspekte bislang hauptsächlich im Umweltrecht und kaum im Verbraucherrecht fänden. Deutschland steht aus ihrer Sicht vor der „Herkulesaufgabe“, beide Bereiche zu verbinden.
Mit Blick auf die Wirtschaft sprechen sich die Experten beispielsweise für eine sogenannte Ressourcensteuer auf bestimmte Primärrohstoffe aus. Auch die umstrittene Einführung eines Lieferkettengesetzes befürworten sie: Gesetzliche Standards zur Überwachung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang der Lieferkette bedeuteten auch „gleiche Wettbewerbsbedingungen und stärkere Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer“. (afp)
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