Klimaklage gegen Shell abgewiesen
Der britische Öl- und Erdgaskonzern Shell muss seinen CO2-Ausstoß doch nicht drastisch reduzieren. Ein Zivilgericht in Den Haag hob ein entsprechendes Klimaurteil der ersten Instanz auf und wies die Klage von Umweltschützern ab. Das Urteil gilt als Sieg für den Energiekonzern.
2021 hatten die Zivilrichter in Den Haag den Klägern recht gegeben und Shell zur umfassenden CO2-Reduzierung verpflichtet – netto 45 Prozent weniger als 2019. Das galt auch für die indirekten Emissionen der Zulieferer und Kunden von Shell. Shell hatte zum Zeitpunkt der Klage auch einen Sitz in Den Haag.
Nun erklärten die Richter, Shell habe zwar eine Pflicht, sich für den internationalen Klimaschutz einzusetzen. Doch einen konkreten Prozentsatz bei der Senkung des CO2-Ausstoßes könne dem britischen Konzern nicht auferlegt werden.
Eine Reduzierung etwa von der Produktion von Erdgas könne zu einer weltweiten Zunahme bei der Kohle-Förderung führen, was deutlich schlechter für das Klima wäre.
Kläger gehen wohl in Revision
Shell hatte gegen das Urteil von 2021 Berufung eingelegt. Das Gericht gab dem Unternehmen recht und verpflichtete es auch nicht, seine direkten Emissionen bei der Produktion und dem Vertrieb von Energie zu senken.
Shell sei bereits auf dem guten Weg und wolle bis 2030 selbst eine Reduzierung von 50 Prozent erreichen.
Es wird vermutet, dass der Hauptkläger, die Umweltorganisation Milieudefensie, bei der höchsten Instanz nun in die Revision geht.
Für Milieudefensie ist Shell „einer der größten Klimaverschmutzer der Welt“. Das Urteil kann auch Folgen für andere ähnliche Verfahren haben. (dpa/red)
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