KfW: Jeder Dritte Selbstständige hat in Corona-Krise keine Einnahmen

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Ein geschlossenes Geschäft in der Dortmunder Fußgängerzone.Foto: Bernd Thissen/dpa/dpa
Epoch Times21. April 2020

Die staatliche Förderbank KfW hat Selbstständige in der Corona-Krise befragt und sieht viele von ihnen in ihrer Existenz bedroht. 90 Prozent verlieren durch die Pandemie Umsätze, ein Drittel hat überhaupt keine Einnahmen mehr, wie die KfW am Dienstag nach der Befragung von rund 430 Selbstständigen und 170 Gründungsinteressierten mitteilte.

Dabei gab ein Drittel der Befragten an, mit eigenen Mitteln nur einen Monat lang zahlungsfähig bleiben zu können. Acht von zehn Selbstständigen nutzen demnach bereits staatliche Hilfsangebote wie Einmalzuschüsse, Kurzarbeitergeld, KfW-Kredite oder Steuerstundungen oder wollen Hilfen beantragen. 58 Prozent der Befragten passen laut KfW außerdem ihr Geschäftsmodell zumindest vorübergehend den neuen Bedingungen an.

KfW-Chefvolkswirtin Fritzi Köhler-Geib hält dies für ermutigend, warnte aber vor den enormen Herausforderungen der Krise „gerade für Gründer und junge Unternehmen“. Laut der Förderbank sollen 40 Prozent der für dieses Jahr geplanten Gründungen verschoben werden. Dennoch wolle kaum ein Gründer sein Vorhaben Corona-bedingt abbrechen.

Die Vorsitzenden der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder pochten unterdessen auf wirksamere Unterstützung für Selbstständige, die nicht auf die Corona-Soforthilfen des Bundes zurückgreifen können. Vielen Solo-Selbstständigen wie Künstlern, freien Journalisten, Dozenten oder Sporttrainern könnten kaum betriebliche Aufwendungen geltend machen und „gehen nach den gegenwärtigen Vorgaben des Bundes daher praktisch vollkommen leer aus“, zitierte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am Dienstag aus einem Schreiben der Wirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen, Andreas Pinkwart (FDP), und Bremen, Kristina Vogt (Linke), an die Bundesregierung.

Bislang sperre sich der Bund gegen pauschale Soforthilfen für Solo-Selbständige, kritisierten die beiden Minister. Dabei könnte diese den Staat am Ende „je nach persönlichen Lebensumständen und in Abhängigkeit von den Kosten der Unterkunft“ weniger Geld kosten als die Beantragung von Arbeitslosengeld II. (afp)



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