Keine juristischen Einwände gegen längere Atomlaufzeit

Titelbild
Ehemaliges Kernkraftwerk in Nordrhein-Westfalen.Foto: iStock
Epoch Times28. Mai 2022

An dieser Stelle wird ein Podcast von Podcaster angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um den Podcast anzuhören.

Rechtsexperten der Ruhr-Universität Bochum haben die juristischen Vorbehalte der Bundesregierung gegen einen Weiterbetrieb der letzten sechs deutschen Kernkraftwerke als „wenig überzeugend“ zurückgewiesen. Eine weitere Nutzung der drei zum 31. Dezember 2021 abgeschalteten und der drei zur Abschaltung anstehenden Kernkraftwerke sei „von Rechts wegen zulässig und rechtssicher regelbar“, so ihr Urteil in einer gutachterlichen Stellungnahme, die das Institut für Berg- und Energierecht im Auftrag des Wirtschaftsrates der CDU erstellt hat. Die „Welt am Sonntag“ berichtet darüber.

Für einen Weiterbetrieb bedürfe es „weder der Erteilung von Neugenehmigungen noch der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung“, heißt es darin. Die Professoren Johann-Christian Pielow und Tobias Leidinger widersprechen damit den Einschätzungen des Bundeswirtschafts- und des Umweltministeriums.

In einem „Prüfvermerk“ waren die von Robert Habeck und Steffi Lemke (beide Grüne) geführten Häuser zu der Auffassung gelangt, dass das Wiederanfahren der drei zuletzt abgeschalteten Meiler wegen der „genehmigungsrechtlichen Situation (erloschene Betriebserlaubnis) nicht in Betracht“ komme. Ein Weiterbetrieb der drei noch laufenden Anlagen käme demnach einer „Neugenehmigung“ gleich.

Anders als von den Ministerien dargestellt, sei nach dem Atomgesetz allerdings „nicht die Betriebsgenehmigung, sondern lediglich das Recht zum Leistungsbetrieb“ erloschen, erklären die Professoren. Ein Kraftwerk verfüge damit weiterhin „über eine bestandskräftige, vollziehbare und seinen Betrieb rechtfertigende Legitimation“.

Auch sei eine „Neuerteilung von Genehmigungen nicht erforderlich, weil ihre Genehmigungen aktuell uneingeschränkt bestehen“. Anders als behauptet sei zudem der sogenannte EPR-Standard nicht Maßstab für die Bewertung der Sicherheit von Kernkraftwerken. Fazit: Mit „überschaubarem Regelungsaufwand“ könnten die AKW weiterbetrieben werden. (dts/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion