Kartellamt verhängte 2013/2014 Rekordstrafen

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In den vergangenen beiden Jahren hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Rekordhöhe verhängt.Foto: Oliver Berg/dpa
Epoch Times30. Juni 2015
Zum Start der Urlaubs- und Sommerreise-Saison 2015 sehen Deutschlands Wettbewerbshüter einen Erfolg der vor knapp zwei Jahren gestarteten Benzinpreis-Meldestelle. Die verbesserte Möglichkeit zum Preisvergleich stärke den Wettbewerb.

Das zeigten nicht zuletzt neue Angebote wie etwa „Bestpreisgarantien“, mit denen inzwischen einzelne Tankstellenketten um Kunden werben, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt am Dienstag in Bonn.

Auch was die Benzinpreise angeht, glaubt Mundt zumindest an eine „gewisse Wirkung“ der sogenannten Markttransparenzstelle – selbst wenn es wohl vermessen sei zu sagen, dass durch ihre Arbeit die Preise dramatisch nach unten gegangen seien. Dafür werde der Benzinpreis einfach von zu vielen Faktoren beeinflusst.

Die „Markttransparenzstelle für Kraftstoffe“ soll Deutschlands Autofahrern bei der Suche nach der jeweils günstigsten Tankstelle helfen. Rund 14 500 Tankstellen übermitteln dafür ihre Preise für die gängigsten Kraftstoffarten Super E5, E10 und Diesel an das Bundeskartellamt, das sie kostenlos an Verbraucherportale und Anbieter wie den ADAC weiterleitet.

Im Internet, über Smartphone-Apps und Navigationsgeräte können Verbraucher so auch auf Reisen die billigste Zapfsäule finden. Bis zu 20 Cent pro Liter Ersparnis sind nach früheren Angaben des Bundeskartellamtes dabei möglich.

In den vergangenen beiden Jahren verhängte das Bundeskartellamt laut der am Dienstag vorgelegten Bilanz Bußgelder in Rekordhöhe. Insgesamt seien 2013 und 2014 gegen 137 Unternehmen und 133 Privatpersonen Strafen von rund 1,36 Milliarden Euro ausgesprochen worden, berichtete Mundt. Im ersten Halbjahr 2015 summierten sich die verhängten Bußgelder bisher auf etwa 132 Millionen Euro.

Vor allem 2014 sei mit Strafen von über 1,1 Milliarden Euro ein außergewöhnliches Jahr gewesen. Ausschlaggebend dafür seien drei sehr große Kartellverfahren bei Bier, Wurst und Zucker gewesen.

Sorgen bereiteten Mundt Regelungslücken im Kartellrecht, die es Unternehmen derzeit noch ermöglichen, sich durch geschickte Umstrukturierungen nachträglich ihrer Haftung zu entziehen. Diese Schlupflöcher müssten dringend geschlossen werden, verlangte Mundt.

Bußgelder von mehr als 80 Millionen Euro seien bereits unwiderruflich verloren gegangen. Ohne eine gesetzliche Neuregelung fürchte die Behörde, Hunderte Millionen Euro an verhängten Strafen nicht vollstrecken zu können.

(dpa)

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