Kabinett beschließt mehrere Steuerhilfen

Wegen der Corona-Krise gelten eine ganze Reihe Steuererleichterungen. Die Bundesregierung will viele davon verlängern. In der Opposition findet man das halbherzig.
Bundeskanzler Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Robert Habeck im Gespräch vor der Sitzung des Bundeskabinetts.
Bundeskanzler Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Robert Habeck im Gespräch vor der Sitzung des Bundeskabinetts.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times16. Februar 2022

Die Bundesregierung will Bürgern und Unternehmen durch steuerliche Erleichterungen besser durch die Corona-Krise helfen. Ein am Mittwoch im Kabinett beschlossenes Paket soll vor allem Betrieben Anreize für Investitionen geben.

„Das ist ein Beitrag zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Erholung und ein Beitrag zur Stärkung der Konjunktur“, sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP). Eine im Koalitionsvertrag angekündigte Regelung, auf die viele Unternehmen warten, fehlt aber erst einmal.

Der Zeitpunkt zur Einführung der sogenannten Super-Abschreibung sei noch offen, sagte Lindner. Er äußerte Zweifel, ob diese Maßnahme im laufenden Jahr überhaupt schon wirken könne. Die Super-Abschreibung soll als eine Art Investitionsprämie Ausgaben für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter fördern.

Steuerpflichtige sollen einen Anteil der Kosten von Gütern, die für Klimaschutz und Digitalisierung gekauft oder hergestellt werden, vom steuerlichen Gewinn abziehen können. Doch wegen der aktuellen Lieferschwierigkeiten in vielen Branchen könne diese Hilfe womöglich noch gar nicht die erwünschte Wirkung erzielen, sagte Lindner. „Die Bundesregierung hat sich bislang noch keine abschließende Meinung zur sogenannten Super-Abschreibung gebildet.“ Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat steht noch aus.

Geplant sind laut Entwurf erstmal folgende Steuererleichterungen für Unternehmen und Bürger:

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung für sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fuhrparks soll um ein Jahr verlängert werden. Unternehmen können damit in den ersten Jahren nach einer Anschaffung größere Summen abschreiben als normal. In den Folgejahren sind die Abschreibungsbeträge dafür dann geringer.

„Ich will gerne das tun, was für Mittelstand, Handwerk und Industrie insgesamt am besten ist“, betonte Lindner. Wichtig sei ein Signal, dass der Staat auch in diesem Jahr Investitionstätigkeiten unterstützen wolle. Die Unternehmen könnten sich quasi aus der pandemiebedingten Rezession heraus investieren.

Verrechnung von Verlusten

Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Verluste machen, sollen durch diese Steuerhilfe liquider werden. Sie bekommen die Möglichkeit, gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren zu verrechnen. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen.

Ohne den sogenannten Verlustrücktrag würden sie zudem zu viel gezahlte Steuern erst später zurückbekommen. Mit dem geplanten Gesetz wird die erweiterte Verlustrechnung bis Ende 2023 verlängert. Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag auf 10 Millionen Euro angehoben.

Homeoffice-Pauschale auch für 2022

Arbeitnehmer sollen auch für dieses Jahr in der Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale geltend machen können. Wer von zu Hause arbeitet, kann die Tage zählen und angeben – unabhängig davon, ob er ein extra Arbeitszimmer hat oder aus Wohnzimmer oder Küche arbeitet. Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr.

Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1.000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben über diese 1.000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel. Bisher ist nicht bekannt, wie viele Beschäftigte überhaupt etwas von der Homeoffice-Pauschale haben.

Pflegeprämie bis 3.000 Euro steuerfrei

Für Pflegekräfte soll es einen Corona-Bonus geben – dafür will die Bundesregierung eine Milliarde Euro bereitstellen. Das von Lindner vorgelegte Gesetz regelt, dass diese Prämien bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei bleiben und auch nicht auf Sozialhilfen wie Grundsicherung angerechnet werden.

Bei den Beschäftigten soll möglichst viel von dem Geld auch wirklich ankommen. Das gilt für Sonderzahlungen unter anderem für Mitarbeiter in Krankenhäusern, in der Intensivpflege, für ambulante Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeheimen.

Längere Fristen für Steuerberater

Steuerberater bekommen noch einmal drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärungen ihrer Mandanten für das Jahr 2020 einzureichen. Einmal wurde die Frist schon verlängert. Eigentlich müssten die Steuerberater die Unterlagen nun bis spätestens Ende Mai einreichen. Wegen des hohen Arbeitsaufkommens in der Pandemie sei das derzeit aber schwierig, argumentieren sie.

Die Steuerberater übernehmen für Firmen auch das Beantragen von Wirtschaftshilfen und kümmern sich um das Kurzarbeitergeld. In der aktuellen Krise geraten sie deshalb zunehmend ans Limit. Nun sollen sie bis Ende August Zeit für ihre Arbeit bekommen. Auch die Fristen für die Steuererklärung 2021 und 2022 werden leicht verlängert.

Was aus Sicht der Opposition fehlt

Die oppositionelle Union vermisst in den Regierungsplänen vor allem eine schnelle Anpassung der Einkommensteuer an die unerwartet hohe Inflation. Weil die Bundesregierung für dieses Jahr mit einer geringeren Inflationsrate rechnet, steigt die sogenannte kalte Progression, eine Art schleichende Steuererhöhung.

Auch die von Lindner bereits angestoßene Erhöhung der Pendlerpauschale stehe aus. „Der Regierungsentwurf zeigt, dass die rote Ampel auf der Bremse steht, anstatt steuerpolitisch Gas zu geben“, erklärte der Unionsabgeordnete Fritz Güntzler.

Die Linke dagegen monierte, die Hilfen kämen vor allem der Wirtschaft zugute. Von den 2,6 Milliarden Euro Entlastung entfielen rund 1,6 Milliarden auf Unternehmen. „Hier wird also vor allem das Klientel der FDP entlastet“, beklagte Finanzpolitiker Christian Görke. Dabei hätten die Ampel-Parteien im Wahlkampf noch Entlastungen für die große Mehrheit versprochen. (dpa/red)



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