Jahreswechsel: Zulässige Tipps und Tricks, wie Sie Steuern sparen können

Kennen Sie das? Sie können weniger Kosten ansetzen als Sie gedacht haben - und haben doch extra vorm Jahresende noch etwas gekauft. Durch intelligente Disposition von Kosten oder rechtzeitige Anträge können Sie Geld bei der Steuer sparen.
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Jeder freut sich über eine Steuererstattung oder weniger Steuern. Oftmals ist das einfach zu erreichen. Hier erhalten Sie einen Überblick über allgemeine Tipps und Tricks bei der Einkommensteuer.Foto: iStock
Von 16. November 2019

Oftmals ist es kein großer Aufwand, Steuern im kleinen Rahmen zu sparen – wenn man es gewusst hätte. Nur steuerlich kann man im Nachhinein wenig bis nichts machen. Daher kann es sich lohnen, kurz damit zu beschäftigen, welche Optionen man am Jahresende noch hat.

Handwerker: Haus auf Vordermann bringen und bis zu 1.200 Euro Steuern sparen

Wer noch Erhaltungs-, Modernisierung- und Renovierungsmaßnahmen im selbst genutzten Wohnraum anstehen hat, sollte überlegen, das noch in 2019 machen zu lassen.

Maximal begünstigt sind Arbeitskosten plus Fahrt- und Maschinen­kosten von 6.000 Euro. Materialkosten sind nicht begünstigt. Von der Steuer können Sie einen Betrag von 20 Prozent der Kosten, maximal 1.200 Euro abziehen.

Tipp: Sind die Lohnkosten höher als 6.000 EUR, kann man die Beträge auf zwei Jahre aufteilen. Die Kosten können nur im Jahr der Zahlung steuerlich angesetzt werden.

Typische Maßnahmen sind unter anderem Verlegung von Bodenbelägen, Austausch Fenster, Malerarbeiten, Dacharbeiten.

Achtung: Sie müssen überweisen und eine Rechnung vorlegen können. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Heiraten und von Splittingtarif profitieren

Wollen Sie heiraten? Dann kann es sich wegen des sogenannten ‚Splittingvorteils‘ lohnen, die Ehe noch in 2019 zu schließen. Ein Tag verheiratet sein genügt. Der Vorteil ist umso größer, je unterschiedlicher die Ehegatten verdienen.

Beispiel: Frank Reich und Klara Geist wollen heiraten. Frank verdient 100.000 Euro im Jahr, Klara 30.000 Euro. Beim Splittingverfahren rechnet man die Einkommen zusammen und teilt diese durch zwei (100.000 + 30.000 / 2 = 65.000). Darauf wendet man den Steuersatz an. Dieses Ergebnis auf zwei Personen hochgerechnet ist die Steuerschuld. Wegen der Progression bei der Einkommensteuer ist der Steuersatz auf 65.000 Euro niedriger als auf 100.000 Euro.

Weihnachtszeit ist Spendenzeit

Weihnachtszeit – für viele auch eine Zeit der Spenden. Diese können Sie als sogenannte ‚Sonderausgaben‘ abziehen. Steuerlich begünstigt sind solche an gemeinnützige, kirchliche oder mild­tätige Organisationen. Nicht darunter fallen Mitgliedsbeiträge an Sport- oder Karnevalsvereine.

Wichtig: Die Organisation muss durch einen Frei­stellungs­bescheid des Finanz­amts begüns­tigt sein. 

Spenden können Sie Geld, aber auch Sachen – so unter anderem Spielzeug oder Kleidung. Abziehen können Sie dann den Rechnungspreis oder Marktwert.

Tipp: Spenden bis 200 Euro können per Konto­auszug ohne Spendenquittung belegt werden. Ab Spenden von 200 Euro fordert das Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster.

Krankheitskosten bündeln

Krank­heits­kosten können Sie als ‚außergewöhnliche Belastungen‘ abziehen. Aber es müssen medizinisch notwendige Kosten sein wie Zahnimplantate, orthopädische Schuhe, Augenlasern und Arzneien.

Tipp: Grundsätzlich mutet der Staat jedem Bürger einen Eigenanteil zu, je nach Familienstand, Anzahl von Kindern und Höhe der Einkünfte. Fordern und zahlen Sie die Rechnung für die gesamte Behandlung noch 2019, um die Grenze zur zumutbaren Belastung zu übersteigen.

Ehegatten: Für günstigere Steuerklasse entscheiden

Für Verheiratete lohnt es sich gelegentlich, die Steuerklassen zu überprüfen. Durch eine günstige Steuerklassenwahl kann man die Steuererstattung auf das laufende Jahr vorverlagern.

Tipp: Will man die Steuerklasse wechseln, muss der Antrag bis Ende November beim Finanzamt sein.

Grundsätzlich gilt: Wenn beide Ehegatten in etwa gleich verdienen, ist Steuerklasse 4 eine gute Wahl. Wenn einer der Ehegatten viel mehr verdient, sollte dieser zur Steuerklasse 3 wechseln. Der Ehegatte mit den geringeren Einkünften unterliegt dann der Steuerklasse 5.

Durch optimale Steuerklassenkombination kann man auch das Elterngeld erhöhen. Der künftige Elterngeldbezieher sollte die Steuerklasse 3 wählen. Dann würde zwar das – in der Regel höhere – Einkommen des Ehemannes unterjährig der höheren Steuerklasse 5 unterliegen. Im Rahmen der Steuererklärung wird das aber wieder glatt gezogen.

Achtung: Der Steuerklassenwechsel muss sieben Monate vor dem Mutterschutz beantragt werden.

Kapitaleinkünfte: Anträge und Bescheinigungen

Wer Investments über Banken laufen hat, sollte an die Abgeltungsteuer denken. Hier behält die Bank grundsätzlich 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag ein.

Tipp: Wird der Freistellungsauftrag erst gestellt, nachdem die Bank die Steuern einbehalten hat, muss man bis zum Steuerbescheid auf die Erstattung warten. Stellen Sie den Antrag also rechtzeitig.

Bei Verlusten: Die sogenannte ‚Verlustbescheinigung‘ müssen Sie bis zum 15. Dezember beantragen.

Eine Buchempfehlung vom Verlag der Epoch Times

Wenn der Staat eine aktive Rolle in der Wirtschaft spielt, hat jede Aktion einen Dominoeffekt auf den Markt. Neue Richtlinien und Gesetze können ganze Branchen verändern und viele Unternehmen und Investoren von den Entscheidungen der Regierung abhängig machen. Der Staat, der traditionell nur Gesetze verabschiedete und durchsetzte, ist dadurch ein führender Akteur in der Wirtschaft geworden.

Der Staat ist wie ein Schiedsrichter, der bei einem Fußballspiel auch noch zum Spieler wird: Er kontrolliert und reguliert das Kapital in einer Wirtschaft, die früher privat war und ersetzt damit die „unsichtbare Hand“ durch die „sichtbare Hand“.

Ein Buch für alle, denen das Schicksal der Welt am Herzen liegt: „Wie der Teufel die Welt beherrscht“. Foto: Epoch Times

Es gibt mindestens zwei Hauptfolgen der umfangreichen staatlichen Eingriffe. Erstens erweitert sich die Macht des Staates hinsichtlich seiner Rolle und seines Umfangs. Regierungsbeamte entwickeln zunehmend Überheblichkeit hinsichtlich ihrer Fähigkeit, in die Wirtschaft einzugreifen und den Staat die Rolle des Retters spielen zu lassen. Auch nach der Bewältigung einer Krise behält die Regierung für gewöhnlich ihre erweiterten Befugnisse und Funktionen bei – wie im Kapitel 9 des Buches „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ analysiert wird.

Zweitens führt der Interventionismus zu mehr Abhängigkeit von der Regierung. Wenn die Menschen auf Herausforderungen stoßen oder wenn der freie Markt nicht die Vorteile bieten kann, die sie sich wünschen, werden sie sich für mehr staatliche Eingriffe einsetzen, um ihre Forderungen erfüllt zu bekommen. Hier weitere Informationen und Leseproben.

ISBN Band 1: 978-3-9810462-1-2, Band 2: 978-3-9810462-2-9, Band 3: 978-3-9810462-3-6. Einzeln kostet jeder Band 19,90 Euro (zzgl. 2,70 Euro Versandkosten), alle drei Bände gemeinsam sind im Moment noch zum Sonderpreis von 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands) zu erwerben. Das Buch hat insgesamt 1008 Seiten und über 1200 Stichworte im Indexverzeichnis.

Bestellmöglichkeiten: Bei Amazon oder – falls vergriffen – direkt beim Verlag der Epoch Times – Phone: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]



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