Iban-Verweigerern drohen Verzugszinsen und Mahngebühren
Bankkunden, die bei Zahlungen ab 1. Februar nicht die neue 22-stellige Kontonummer Iban benutzen, droht Ungemach. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin: „Führt die Bank den Auftrag nicht mehr aus, droht Zahlungsverzug, und das bedeutet Zusatzkosten durch Zinsen und Mahngebühren und Ärger“, sagte vzbv-Experte Frank-Christian Pauli der „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Die Iban, die das alte Verfahren mit Bankleitzahl und Kontonummer ersetzt, wird ab Februar auch für alle privaten Kunden von Banken und Sparkassen verpflichtend.
Unternehmen und Vereine müssen es bereits seit August 2014 anwenden.
(dts Nachrichtenagentur)
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