Google unterliegt im Rechtsstreit: Hotelsterne müssen bei Internetplattform deutscher Klassifizierung entsprechen
Werbung für Hotels mit drei oder vier Sternen bei Google ist nur erlaubt, wenn diese Häuser auch tatsächlich nach der deutschen Hotelklassifizierung so bewertet worden sind. Ein entsprechendes Anerkenntnisurteil fällte das Landgericht Berlin am 8. Juli, wie am Montag die Wettbewerbszentrale und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) mitteilten. „Das ist ein Durchbruch für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Hotelangeboten auf der mit Abstand wichtigsten Suchplattform für Hotels im Internet“, erklärte der Geschäftsführer der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung GmbH, Markus Luthe. (Az. 101 O 3/19)
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg hatte Klage gegen die Darstellung von Hotelsternen bei Google eingereicht. Die Suchmaschine habe ihre Sterneangaben aus „für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen“ gespeist und auch nicht-klassifizierte Hotels zu Sterne-Hotels erklärt, monierte die Hotelklassifizierung GmbH. Das ist laut Wettbewerbszentrale „irreführend und wettbewerbsverzerrend“.
Google habe im Rahmen des Rechtsstreits ein Anerkenntnis erklärt; das Landgericht Berlin verurteilte Google dann zur Unterlassung der unzulässigen Werbedarstellung, wie die Wettbewerbszentrale mitteilte. Diese gerichtliche Auseinandersetzung sei damit abgeschlossen.
In Deutschland sind derzeit nach Angaben der Hotelklassifizierung GmbH rund 7.900 Betriebe „gültig klassifiziert“, das sind rund 39 Prozent der Hotels in Deutschland. Die Klassifizierung gilt für drei Jahre, Grundlage ist ein Kriterienkatalog, nach dem Ausstattung und Qualitätsstandards von Kommissionen mit Vertretern von Tourismusverbänden und dem Gastgewerbe bewertet werden. (afp)
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