Höhere Rundfunkgebühren werden ab August berechnet
Die jüngst vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Erhöhung der Rundfunkgebühren wird ab August berechnet. Dies teilte der sogenannte Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio am Mittwoch in Köln mit. Demnach beginnt der Einzug der erhöhten Beträge ab Ende August. Alle Beitragszahler würden „individuell informiert“.
Durch Beschluss des Verfassungsgerichts hatten die Sender eine Steigerung der monatlichen Nutzungsgebühr um 86 Cent auf 18,36 Euro durchgesetzt. Das entspricht einer von der zuständigen sogenannten Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten empfohlenen und von den Ministerpräsidenten der Länder gebilligten Erhöhung, die allerdings wegen einer Blockade im Landtag von Sachsen-Anhalt auf Eis gelegen hatte.
Laut Urteil darf ein Bundesland die kollektiven Beschlüsse zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks jedoch nicht ohne Weiteres stoppen. Die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Sender sei den Ländern vom Grundgesetz auferlegt. Hintergrund ist eine Debatte um Reformen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern und die Höhe der Gebühren. Entscheidungen dazu müssen immer von den Landtagen aller 16 Bundesländer ratifiziert werden. (afp)
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