Heizung statt Beleuchtung – Leuchtreklame-Verbot nicht kurzfristig umsetzbar
Das vorübergehende Verbot beleuchteter Werbetafeln zur Energieeinsparung lässt sich nach Auskunft des Fachverbandes Außenwerbung (FAW) nicht kurzfristig umsetzen.
Eigentlich dürfen seit 1. September zwischen 22 Uhr und 16 Uhr „beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen“ nicht betrieben werden, heißt es in der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV), über die die „Welt am Sonntag“ berichtet. Die Branche bemühe sich zwar, die Verordnung umzusetzen, doch bei 92.500 betroffenen Werbetafeln sei das nicht schnell möglich.
„Beim weitaus größten Teil der betroffenen Anlagen handelt es sich um analoge Werbeträger, die bisher mit einer Dämmerungsautomatik ausgestattet sind“, sagte FAW-Geschäftsführer Kai-Marcus Thäsler der „Welt am Sonntag“ dazu.
„Diese Dämmerungsautomatik muss an jeder einzelnen Fläche von einem Elektriker gegen eine Zeitschaltuhr ausgetauscht werden.“ Darüber hinaus sei die Beleuchtung bei allen verglasten Werbeanlagen gerade in der feuchten und kalten Jahreszeit eine Wärmequelle, die verhindere, dass die Anzeigetafeln beschlagen und zufrieren.
„Um nachhaltige Schäden an den Anlagen zu verhindern, müssten anstelle der Beleuchtung Heizsysteme eingebaut werden, deren Energiebedarf aber um ein Vielfaches größer wäre“, sagte der FAW-Geschäftsführer. Die Umrüstung würde wohl länger dauern, als die Energiesparverordnung gilt. Schon Ende Februar nächsten Jahres endet das Beleuchtungsverbot.
Laut dem FAW fehlen sowohl die nötigen Materialien als auch die Fachkräfte, um die notwendigen Arbeiten schnell umzusetzen. „Darauf haben wir den Verordnungsgeber bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt hingewiesen“, sagte Thäsler. „Wir müssen davon ausgehen, dass die flächendeckende Umrüstung mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.“ (dts/red)
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