Gutverdiener müssen ab 2020 höhere Sozialbeiträge zahlen
Gutverdiener müssen sich im kommenden Jahr auf Mehrbelastungen bei den Sozialabgaben einstellen. Das geht aus dem Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 hervor, den das Bundesarbeitsministerium am Freitag veröffentlichte.
Demnach sollen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen angehoben werden. Die Verordnung muss von der Bundesregierung beschlossen werden.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung sollen dem Entwurf zufolge auf monatlich 6900 Euro (West) beziehungsweise 6450 Euro (Ost) steigen.
Bisher lagen sie bei 6700 Euro in den alten sowie 6150 Euro in den neuen Bundesländern. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll dem Bericht zufolge zu Jahresbeginn 2020 auf bundeseinheitlich 4687,50 Euro steigen. Bisher lag sie bei 4537,50 Euro.
Gutverdiener müssen mehr Sozialbeiträge zahlen
Für gut verdienende Arbeitnehmer bleibt damit netto weniger übrig, weil sie auf einen größeren Teil ihres Einkommens Sozialbeiträge zahlen müssen.
Die Versicherungspflichtgrenze soll dem Bericht zufolge im kommenden Jahr auf 62.550 Euro Jahreseinkommen steigen. In diesem Jahr liegt sie noch bei 60.750 Euro. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Die Rechengrößen werden alljährlich an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst – nach einer feststehenden Formel.
Für 2018 berücksichtigt das Bundesarbeitsministerium ein Lohnplus von 3,06 Prozent in Westdeutschland, für die neuen Länder einen Zuwachs von 3,38 Prozent. Über die geplante Anhebung der Bemessungsgrenzen hatte zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. (afp)
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