Google stellt Gegenvorschlag zur Abtrennung von Chrome-Browser vor

Der Digitalkonzern Google hat in dem Gerichtsverfahren gegen ihn die Forderung des US-Justizministeriums nach einem Verkauf seines Browsers Chrome mit einem Gegenvorschlag gekontert.
Google ist nach eigenen Angaben ein entscheidender Schritt zur Überwindung einer der größten Herausforderungen im Quantencomputing gelungen.
Google ist nach eigenen Angaben ein entscheidender Schritt zur Überwindung einer der größten Herausforderungen im Quantencomputing gelungen.Foto: Andrej Sokolow/dpa
Epoch Times21. Dezember 2024

Wie aus dem am Freitag (Ortszeit) eingereichten zwölfseitigen Dokument hervorgeht, regt Google an, dass der zuständige Bundesrichter Amit Mehta es dem Unternehmen künftig untersagt, die bevorzugte Verbreitung oder Behandlung seiner Software auf Mobilgeräten zur Bedingung für die Lizenzierung beliebter Apps wie dem Browser Chrome, dem Play-Appstore oder der KI-Software Gemini auf den betroffenen Geräten zu machen.

Weiter heißt es in der vorgeschlagenen Anordnung, Richter Mehta solle Google unter anderem untersagen, Hersteller dazu zu bewegen, die eigene Suchmaschine vorzuinstallieren oder sie zur Standardeinstellung zu machen.

Ansonsten solle Google aber durch die Justiz nicht daran gehindert werden, „einem Hersteller von Mobilgeräten oder einem Mobilfunkanbieter eine Gegenleistung für ein Google-Produkt oder eine Google-Dienstleistung im Austausch für den Vertrieb, die Platzierung an einem Zugangspunkt, die Bewerbung oder die Lizenzierung dieses Google-Produkts oder dieser Google-Dienstleistung durch dieses Unternehmen zu erbringen“.

Im November hatte das US-Justizministerium das zuständige Bundesgericht aufgefordert, den Verkauf des Browsers Chrome durch Google anzuordnen. Zudem hatte es einen Verkauf des mobilen Betriebssystems Android ins Spiel gebracht, falls Google seine Kontrolle über Android zu seinem Vorteil nutzen sollte.

Ein Bundesrichter in Washington hatte Google im August schuldig befunden, mit seiner Suchmaschine eine illegale Monopolbildung betrieben zu haben. Das Urteil bezieht sich auf die Milliardensummen, die Google über die Jahre an Unternehmen wie den iPhone-Hersteller Apple für die Vorinstallation seiner Suchmaschine gezahlt hat.

Im April kommenden Jahres sollen Google und das US-Justizministerium in dem Verfahren ihre Argumente bei einer Anhörung vortragen. Unabhängig von der richterlichen Entscheidung wird Google voraussichtlich gegen das Urteil Berufung einlegen, so dass sich das Verfahren um Jahre verlängern und das letzte Wort womöglich vom US-Supreme Court gesprochen würde.

Überdies könnte der Amtsantritt des designierten US-Präsidenten Donald Trump dem Fall noch einmal eine Wendung geben – denn er dürfte das derzeitige Personal der Kartellabteilung im Justizministerium ersetzen. Die neuen Mitarbeiter könnten den Fall fortführen, einen Vergleich mit Google anstreben oder das Vorgehen komplett aufgeben. (afp)



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