Gericht: Reformhaus mit speziellem Kassensystem darf sonntags öffnen
Ein Reformhaus in einem Berliner S-Bahnhof darf einem ersten Urteil zufolge sonntags und feiertags öffnen, wenn durch ein spezielles Kassensystem sichergestellt wird, dass an diesen Tagen nur Reisebedarf verkauft wird.
Das zuständige Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag des Reformhausbetreibers gegen einen Bußgeldbescheid des Bezirksamts statt, wie es am Mittwoch mitteilte. Das Gericht hält es demnach für „sehr wahrscheinlich“, dass der Betreiber sich auf eine Ausnahme im Berliner Ladenöffnungsgesetz berufen kann.
Berliner S-Bahnhöfe zählen als Personenbahnhof
Das Gesetz sieht etwa vor, dass in Personenbahnhöfen auch an Sonn- und Feiertagen Reisebedarf verkauft werden darf. Ein S-Bahnhof falle darunter, weil die S-Bahn in Berlin Funktionen des Regionalverkehrs übernehme, erklärte das Gericht.
Das Kassensystem verhindere zudem den Verkauf anderer Waren. Das Gericht hält es demnach auch nicht für nötig, dass der Reformhausbetreiber an anderen Tagen ebenfalls sein Sortiment reduziert.
Im Detail sollen diese Fragen nun im Hauptverfahren geklärt werden. Bis dahin dürfe das Reformhaus sonn- und feiertags öffnen. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren kann beim Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt werden. (afp)
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